Samstag, April 27, 2024
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Mordanschlag mit Mülleimer mitten im Ramadan – Richter spricht Somalier frei

Mainz – Eigentlich war dies ein Mordanschlag, vielleicht sogar mit islamistischem Hintergrund, denn er geschah mitten im Ramadan. Ein Somalier wirft einen zehn Kilo schweren eisernen Mülleimer aus einer Asylberberunterkunft auf Frauen, die vor einem Club-Lokal warten. Nur ein rasches Wegducken verhinderte, dass das tödliche Geschoss sein Opfer frontal am Kopf traf und tötete. Auf jeden Fall gab es Prellungen und eine Platzwunde. Eine unfähige Polizei nahm anscheinend am Tatort keine Fingerabdrücke von der Tatwaffe und eine Täterschutzjustiz spricht jetzt den Hauptverdächtigen schließlich frei. Ein im wahrsten Sinne des Wortes „knallhartes“ Paradebeispiel, warum gefangene IS-Kämpfer am besten in kurdischen Lagern und nicht in den Händen der Karlsruher Kuschel-Staatsanwaltschaft aufgehoben sind.

Nach einem Bericht des Tag24 warteten am 2. Juni 2017 vor dem Mainzer Kultur-Club „Schon schön“ in der großen Bleiche im Herzen von Mainz, sozusagen im rotgrünen Regierungsviertel, zahlreiche Gäste vor dem Eingang, als aus dem 3. Stock aus dem Fenster einer Asylbewerberunterkunft, direkt über dem Club, ein 10 Kilo schwerer Metall-Mülleimer auf die Wartenden geworfen wurde. Vielleicht aus Ärger über die lockere freizügige westliche Feierkultur, die ja schon den islamistischen Attentätern von Paris ein Dorn im Auge waren. Der Anschlag fand nach Angaben von FFH nicht, wie tag 24 berichtet, im Juli, sondern am 2. Juni, also mitten im Ramadan statt. Er könnte daher durchaus islamistisch motiviert gewesen sein.

Laut Angaben der Mainzer Allgemeinen Zeitung überlebte eine 35-jährige Frau nur knapp, weil sie in letzter Sekunde ihren Kopf wegzog und eine Freundin sie zudem zur Seite schubste. Das Geschoss fiel ihr nicht direkt auf den Kopf, sondern streifte ihn nur. Trotzdem hatte sie immer noch Schürfwunden, Prellungen und eine Platzwunde zu beklagen.

Bereits am Tatort trat das Täterschutzprogramm in Kraft. So schreibt der tag24:

„Erschwerend kam hinzu, dass zu anfangs nicht wegen des Verdachts auf Totschlag oder gar Mordes ermittelt wurde, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mülleimer, mit dem das Opfer abgeworfen wurde, lag noch einen Tag später auf der Straße, Täterspuren wurden nicht gesichert!“

Das Ergebnis: Der Vorsitzende Richter betont zwar, dass die Tat das Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit erfüllt habe, doch könnte nicht ohne Zweifel bewiesen werden, dass der Angeklagte den Mülleimer geworfen habe. Nicht einmal das Alter des mutmaßlichen Täters konnte oder wollte die Mainzer Justiz klären. Im Klartext: Die Justiz macht große Fehler und rechnet hernach die eigenen Fehler zu Gunsten des Angeklagten auf. Das zynische Fazit: Ein Freispruch für einen Mordversuch. Wieder einmal hat ein Richter wohl die schutzlose Bevölkerung zum Abschlachten durch importierte Gewalttäter frei gegeben, die nach dem Willen einer grünen „Integrationsministerin“ auch nicht abgeschoben werden dürfen. (KL)

@jouwatch

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