Montag, April 29, 2024
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Nach Mord im Kleinen Tiergarten: Bundesregierung weist russische Botschaftsmitarbeiter aus

Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Auftragsmord an einem Georgier in Berlin übernommen. Die Behörde teilte am Mittwoch in Karlsruhe mit, dass sie den Anfangsverdacht verfolge, dass staatliche Stellen in Russland oder der autonomen Republik Tschetschenien dahinterstecken sollen.

Russische Behörden stehen also im Verdacht, den Mord an einen Georgier in Berlin in Auftrag gegeben zu haben. Wie das Auswärtige Amt mittlerweile bestätigte, hat die Bundesregierung als Reaktion auf den Mord zwei russische Botschaftsmitarbeiter des Landes verwiesen.

Ein einem SPIEGEL-Bericht heißt es zudem, dass es sich hierbei um „zwei russische Geheimdienstmitarbeiter” handele.

Desweiteren habe das Auswärtige Amt am Mittwochmorgen den russischen Botschafter Sergej J. Netschajew formal in Berlin einbestellt und ihm eine entsprechende Verbalnote übergeben.

Mit dieser hätte man die beiden Geheimdienstler zur „persona non grata” erklärt, sodass sie Deutschland innerhalb von sieben Tagen verlassen müssten.

Das Auswärtige Amt begründet den ungewöhnlich scharfen Schritt mit einer angeblich „fehlenden Kooperation Russlands” bei den Ermittlungen in dem Mordfall an.

Zudem will man „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür” gefunden haben, dass der russische Staat oder tschetschenische Behörden hinter der Tat stecken.

In der Verbalnote werde Russland zudem „energisch aufgefordert”, mit der Generalbundesanwaltschaft zu kooperieren, um den Fall aufzuklären.

„Eine ernsthafte und unverzügliche Mitwirkung der russischen Behörden bleibt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin geboten”, so die Mitteilung des AA.

Die beiden Geheimdienstler sollen dabei als Diplomaten bei der Botschaft akkreditiert sein.

Reaktion aus Russland

Das russische Außenministerium betonte in einer ersten Reaktion, dass die Erklärung der Botschaftsmitarbeiter zu „persona non grata” unzulässig sei:

„Wir betrachten die Erklärungen der deutschen Seite zur Ausweisung von zwei Angestellten der russischen Botschaft in Berlin als unbegründet und unfreundlich. Ein politisierter Ansatz zu Ermittlungsfragen ist inakzeptabel. Wir sind gezwungen, eine Reihe von Reaktionsmaßnahmen umzusetzen.“

Mord am 23. August 2019 in Moabit

Am 23. August 2019 war ein Mann in Moabit auf offener Straße ermordet worden. Der Täter soll dem Opfer mit einem Fahrrad gefolgt sein und ihm dann in den Rücken und in den Kopf geschossen haben. Daraufhin entsorgte er die Pistole und Kleidung in der Spree.

Laut ersten Ermittlungsergebnissen handelt es sich bei dem Opfer um den 40-jährigen Zelimkhan Khangoshvili, einen ethnischen Tschetschenen aus Georgien. Der Getötete soll nach verschiedenen Berichten Anfang der 2000er Jahre auf der Seite muslimischer Tschetschenen gegen Russland gekämpft haben. Das schreibt auch die georgische Menschenrechtsorganisation „Human Rights Education and Monitoring Center“ (EMC).

In Deutschland lebte der Mann laut dem „Focus“ seit 2016. Er habe einen Asylantrag gestellt. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen nutzte er zwei verschiedene Namen. Die Berliner Polizei habe ihn eine Zeit lang als „islamistischen Gefährder“ geführt.

Der „Spiegel“ hatte zuvor einen Artikel über die „russische Spur“ im Fall des getöteten Tschetschenen veröffentlicht. Der russische Militärgeheimdienst sei „womöglich“ in den Fall verwickelt. Der Kreml bestreitet jedoch jegliche Verbindung zu dem Mord.

ng/sna/

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