Fürth – Die Aburteilung des wegen „Volksverhetzung“ angeklagten Aktivisten Ernst Cran geht in die nächste Runde. Während Vergewaltiger oft monatelang auf den nächsten Prozess warten dürfen, ist man bei der Aburteilung missliebiger Regimekritiker wesentlich schneller. Keine zwei Monate nach dem Prozess gegen den ehemaligen Pegida-Redner und ehemaligen evangelischen Pfarrer, der mit einer vierstelligen Geldstrafe endete, wird nun der Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit in einem Berufungsverfahren wieder aufgerollt.
Dieses findet am Dienstag, 26. Februar, im Landgericht Nürnberg Fürth, um 9 Uhr im Sitzungsaal 226, zweiter Stock, statt. Das Gericht befindet sich in der Fürther Straße 110. Der Prozess ist öffentlich – „Prozessbeobachter“ sind ausdrücklich erwünscht.
Cran hatte im Herbst 2015 nach dem verheerenden Massaker muslimischer Terroristen in Paris auf einer Rede in Dresden den politischen Islam mit Terror in Verbindung gebracht und wurde daraufhin von einem anwesenden Polizeibeamten als „Volksverhetzer“ denunziert. Beobachter sehen darin vor allem ein politisches Urteil gegen Pegida.
Interessant ist, dass im gleichen Zeitrahmen die IS-Propaganda und deren Urheber kaum juristisch belangt wurden und die deutsche Justiz durch ihre Untätigkeit und Unfähigkeit, die Ausreise von hunderten Massenmördern nach Syrien und den Irak ermöglicht hat. Allein unter diesem Aspekt bekommt dieser unter dem Deckmäntelchen der „Rechtstaatlichkeit“ stattfindende Schauprozess, mit vermutlich bereits im Vorfeld geschriebener Urteilsbegründung, einen bedenklichen Beigeschmack. Eine Hinzuziehung ausländischer Prozessbeobachter – zum Beispiel aus Polen oder dem benachbarten Tschechien – wäre ratsam. (KL)
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