Montag, April 29, 2024
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Nachspiel für Xavier Naidoo: Strafanzeige wegen Volksverhetzung?

Nachdem ein in sozialen Netzwerken geteiltes Video des Sängers Xavier Naidoo in dieser Woche für einen Sturm der Entrüstung sorgte, drohen dem Künstler nun möglicherweise auch juristische Folgen. Ein Unternehmen hat Strafanzeige bei der Kölner Staatsanwaltschaft gestellt – wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

In dieser Woche tauchte in sozialen Netzwerken ein Video auf, in dem der Mannheimer Sänger Xavier Naidoo mit seiner Handykamera einen rund einminütigen Sprechgesang aufgenommen hatte. Der Künstler wirft den Menschen in Deutschland im Verlauf des Clips vor, „seelenruhig“ danebenzustehen und sich das „Schauspiel“ anzuschauen, während sich „eure Töchter mit Wölfen in Sporthallen umkleiden“ und dass „jeden Tag ein Mord geschieht“, bei dem „der Gast dem Gastgeber“ das Leben stehle.

Weitere Konsequenzen…

Naidoo schrieb am Mittwoch bei Facebook, seine Aussagen seien dabei absolut falsch interpretiert worden. Fremdenfeindlichkeit seien ihm völlig fremd, auch wenn er sich zuweilen emotional künstlerisch äußere, so Naidoo. In den Kommentarspalten zu dem Video werfen zahlreiche Nutzer dem Sänger Rassismus vor. Wann und durch wen das Video ins Netz gestellt wurde, ist unklar. Der Fernsehsender RTL, in dessen Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ der Sänger in der aktuellen Jury sitzt, kündigte daraufhin umgehend die Zusammenarbeit.

Zunächst wird geprüft

Nun ging auch eine Strafanzeige gegen Naidoo bei der Kölner Staatsanwaltschaft ein. Der Vorwurf: Verdacht der Volksverhetzung. Gestellt wurde die Anzeige laut „Bild“ diese Woche vom Unternehmen „Human Blood LTD“. Die Firma positioniert sich mit Klamotten und deutlichen Sprüchen u.a. gegen Rassismus, Diskriminierung und Homophobie. Auf ihrer Facebookseite schrieb das Unternehmen:

„Wir lassen die Textzeilen dann mal von der Staatsanwaltschaft prüfen.“

Gleichzeitig veröffentlichte „Human Blood“ auf Facebook die Strafanzeige gegen Xavier Naidoo. Da Naidoos Wohnort in Mannheim liegt, will die Kölner Staatsanwaltschaft zunächst die Zuständigkeit prüfen. Erst danach werde entschieden, ob ein Straftatbestand bestehe, heißt es laut Medienberichten.

Quelle!:

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