Die vor knapp einem Jahr in Deutschland erlassene Neuregelung des Familiennachzugs hat es 8758 Angehörigen von Flüchtlingen ermöglicht, Visa zu erhalten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf das Auswärtige Amt.
Laut der Neuordnung dürfen auch „subsidiär Schutzberechtigte“ – in der Regel Bürgerkriegsflüchtlinge – wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen. Für Menschen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus war der Familiennachzug zuvor zwei Jahre lang ganz ausgesetzt.
Allerdings gibt es eine monatliche Obergrenze von 1000 Einreisegenehmigungen beim Bundesverwaltungsamt. Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt, kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1000 Visa erteilt werden.
Die Anträge auf Familiennachzug werden von den deutschen Vertretungen im Ausland entgegengenommen und dann von den Ausländerbehörden in Deutschland geprüft.
Die Asylsuchenden werden in verschiedene Kategorien unterteilt: Wer in seiner Heimat politisch verfolgt oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt wurde, darf seine Familien nachholen – auch dann, wenn er für deren Unterhalt nicht selbst aufkommen kann.
„Subsidiären Schutz“ erhalten diejenigen, die zwar nicht verfolgt werden, bei einer Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem in Gefahr wären, etwa weil dort Krieg herrscht. Das betrifft vor allem Flüchtlinge aus Syrien.
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