Sonntag, April 28, 2024
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„Nicht meine Kanzlerin“: Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten – Karlsruhe weist Klage ab

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron hat wegen eines gegen ihn verhängten Ordnungsgeldes vergeblich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Karlsruher Richter verwarfen seinen Antrag gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) als unzulässig.

Am Dienstag teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit, dass der Antrag des Abgeordneten der AfD Petr Bystron gegen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble verworfen worden sei. Bystron hätte zuerst beim Bundestag Einspruch einlegen müssen, hieß es. So fehle das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für die Anrufung der Karlsruher Richter im Zuge einer Organklage.

Bystron hatte in der Bundestags-Sitzung vom 14. März 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro kassiert. An diesem Tag wählte der Bundestag Angela Merkel (CDU) erneut zur Kanzlerin. In der Wahlkabine machte Bystron ein Foto von seinem Stimmzettel mit angekreuztem „Nein“. Das Bild verbreitete er auf Twitter und schrieb dazu: „Nicht meine Kanzlerin“.

Der Bundestagspräsident kann Abgeordnete, die die Ordnung und Würde des Bundestages verletzen, zur Ordnung rufen, ein Ordnungsgeld verhängen und sie in gravierenden Fällen von der Sitzung ausschließen. Betroffene können dagegen bis zum nächsten Sitzungstag Einspruch einlegen, über den dann das Plenum entscheidet.

Bystron hätte formell zunächst diesen Weg gehen müssen, so der Karlsruher Beschluss. Zwar solle niemandem „unter pauschalem Hinweis auf allgemeine politische Handlungsalternativen der Zugang zu einem verfassungsgerichtlichen Verfahren abgeschnitten werden“. Hier sei jedoch ein Rechtsbehelf vorgesehen gewesen. „Wenn ein Antragsteller völlig untätig geblieben ist, obwohl er in der Lage gewesen wäre, die gerügte Rechtsverletzung durch eigenes Handeln rechtzeitig zu vermeiden“, fehle für eine Organklage das Rechtsschutzbedürfnis, argumentiert das höchste deutsche Gericht.

„Ich habe den Einspruch im Bundestag nicht eingelegt, weil ich die Strafe verdoppelt und an die Opfer vom Breitscheidplatz gespendet habe“, argumentiert dagegen der Abgeordnete Petr Bystron. Auf dem nach dem Sozialdemokraten Rudolf Breitscheid benannten Platz an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin war der islamistische Terrorist Anis Amri im Dezember 2016 mit einem Lastwagen über den Weihnachtsmarkt gerast. Er tötete zwölf Menschen.

ba/dpa

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