Freitag, März 29, 2024
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Österreichs Regierung verbietet Apres-Ski-Partys wegen Corona

In den österreichischen Skigebieten wird es im kommenden Winter aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen keine sogenannten Apres-Ski-Partys geben.

Wie der Bundeskanzler Sebastian Kurz am Donnerstag mitteilte, sollten Skifahren, Einkaufen, Essen gehen, Kultur und Wellness möglich sein.

„Was nicht möglich sein wird, ist Apres Ski in der Art und Weise, wie wir es aus der Vergangenheit kennen. Skivergnügen ja, aber ohne Apres-Ski“, betonte der Bundeskanzler.

Sebastian Kurz kündigte strenge Regeln an, um einen sicheren Wintertourismus zu ermöglichen. So müsse etwa beim Anstellen bei einer Seilbahn ein Abstand von einem Meter eingehalten werden, in den Gondeln sei eine Alltagsmaske vorgeschrieben. Um ein Gedränge in Bars und auf Terrassen zu vermeiden, darf nur an Tischen im Sitzen gegessen und getrunken werden. Zudem wird die Sperrstunde in Vorarlberg, Tirol und Salzburg auf 22.00 Uhr vorverlegt. Skilehrer und Hotelangestellte sollen sich zudem regelmäßig auf das Virus testen lassen.

Corona-Hotspot Ischgl

Im vergangenen Winter hatte sich der für seine Apres-Ski-Szene bekannte Tiroler Skiort Ischgl zu einem Corona-Hotspot entwickelt. Nach Angaben österreichischer Behörden waren zeitweise 40 Prozent aller Fälle im Inland auf Ischgl zurückzuführen. Auch viele deutsche Touristen haben sich nach ihrer Überzeugung in Ischgl angesteckt.

Der erste Fall in Ischgl wurde am 7. März entdeckt, Tage nachdem bereits Island gewarnt hatte, dass sich Urlauber dort infiziert hätten. Die ersten Fälle in Österreich wurden Ende Februar gemeldet.

Kritik des Krisenmanagements

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte schließlich am 13. März eine sofortige Quarantäne für Ischgl und das umliegende Paznaun-Tal an. Ausländische Gäste durften aber abreisen, was heftig umstritten war, weil sich das Virus weiter ausbreiten konnte. Der österreichische Verbraucherschutzverein wirft Kurz vor, durch die abrupte Verhängung der Quarantäne chaotische Zustände bei der Abreise ausgelöst zu haben.

Die Tiroler Behörden wiesen alle Vorwürfe zurück. Es sei angesichts der damaligen Erkenntnisse über das Virus angemessen gehandelt worden. Nach Ansicht des Vereins hätten die Verantwortlichen aber zu spät reagiert und möglicherweise dem Druck des Tourismussektors nachgegeben. Für Tirol ist der Winter-Tourismus eine wichtige Einnahmequelle.

Erste Klagen gegen Österreich erfolgt

Am Mittwoch hatte der österreichische Verbraucherschutzverein beim Landesgericht Wien erste Zivilklagen gegen die Republik Österreich auf Amtshaftung eingereicht. Dies hatte der Obmann der Organisation, Peter Kolba, mitgeteilt.

Die Klagen seien im Namen von Einzelpersonen erfolgt, die sich im vergangenen Winter in Ischgl infiziert hatten, so Kolba. Nach seinen Angaben werfen Kläger den Behörden und verantwortlichen Politikern vor, zu spät und nicht angemessen reagiert zu haben, und fordern nun Schadenersatz.

ac/mt/rtr/sna

Quelle!:

 

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