Freitag, April 19, 2024
StartPolitikEuropaPolizei Berlin gibt Social-Media-Leitfaden für Polizeibeamte heraus

Polizei Berlin gibt Social-Media-Leitfaden für Polizeibeamte heraus

Als Polizist darf man seine eigene Meinung haben und sie auch in den sozialen Netzwerken äußern. Tatortfotos, Beleidigungen oder Werbung für Waffen sollten aber draußen bleiben. Worauf die Beamten auf Facebook, Twitter & Co noch achten sollten, hat die Polizei Berlin in einem detaillierten Leitfaden zusammengefasst.

Verleumderische und unwahre Aussagen, rechtsextreme Kommentare und Verbindungen zu entsprechenden Personen und Gruppen, das Zeigen des Hitlergrußes, Sympathiebekundungen für verbotene Organisationen oder das Teilen von Interna – immer wieder fallen Polizisten mit ihren Beiträgen in den sozialen Netzwerken negativ auf. Klare Richtlinien zu dem, was ein Polizeibeamter online darf und was nicht, sind seit einer geraumen Weile im Gespräch. Nun hat die Polizei Berlin einen Leitfaden zum Umgang mit Social Media herausgegeben.

„Die Nutzung von Social Media kann im Einzelfall beträchtliche öffentliche Reaktionen erzeugen und sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Sie, auf Dritte, die Polizei Berlin und die Polizei ganz allgemein haben“, heißt es mahnend in der Einleitung.

Für private Social-Media-Accounts, Messenger-Dienste, Chats, öffentliche Statusmeldungen und geschlossene Gruppen erinnert die Polizei ihre Beamten daran, dass das keine (dienst-) rechtsfreien Räume sind und die geteilten Inhalte mögliche straf-, zivil- oder disziplinarrechtliche Folgen haben können.  Durch den verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Netzwerken könnten die Polizisten hingegen das Vertrauen in die Polizei stärken und durch Respekt und Wertschätzung, selbst bei kontroversen Diskussionen, im Netz eine Vorbildfunktion erfüllen. Selbstverständlich hätten auch Polizisten das Recht, ihre private Meinung zu äußern, jedoch sollten sie nicht vergessen, dass sie jederzeit als Polizeibeamte identifiziert werden könnten, und sollten daher jedem einzelnen Kommentar, Like oder geteilten Inhalt besondere Aufmerksamkeit schenken. Auf ihren Social-Media-Profilen sollten die Beamten keine Bilder veröffentlichen, an denen sie keine Rechte besäßen oder bei denen die Zustimmung der abgebildeten Person fehle. Auch sollten sie weder ihre Dienstgeräte für private Social-Media-Aktivitäten nutzen, noch ihre privaten Accounts für Ermittlungen einsetzen.

Sollte der Beamte in den Sozialen Netzwerken bewusst als Polizeiangehöriger auftreten, gelte es, zusätzliche Regeln zu beachten, denn er könne damit unter Umständen eine enorme Reichweite erreichen und erheblichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung des Polizeiberufs nehmen:

  • Kennzeichnen Sie Ihr Profil als privat und verweisen Sie gern auf unsere offiziellen Behörden-Accounts.
  • Wenn Sie in Ihren Beiträgen mit Polizeibezug den Hashtag #PolizeiBerlin verwenden, erzeugen wir gemeinsam ein vielseitiges Bild unserer Behörde.
  • Als Polizeiangehörige haben Sie immer eine Außenwirkung, als Kollegin bzw. Kollege eine Innenwirkung. Bitte beachten Sie das, wenn Sie Inhalte erstellen bzw. veröffentlichen.
  • Veröffentlichen Sie niemals dienstinterne Informationen, insbesondere Aufnahmen von Tat-, Unfall- und Ereignisorten, Beweismitteln, Tatbeteiligten, Versammlungen und Verschlusssachen.
  • Achten Sie unbedingt darauf, was auf Ihren öffentlichen Beiträgen sichtbar wird – auch im Hintergund.
  • Pflegen Sie gern den Dialog mit Ihrer Community, aber antworten Sie bitte grundsätzlich aus Ihrer privaten Sicht und verweisen Sie bei konkreten Fragen an die zuständigen Dienstbereiche oder die offiziellen Behörden-Accounts.
  • Glaubwürdigkeit und Seriosität prägen das öffentliche Bild von Polizeiangehörigen. Künstliche Steigerung von Followern (z.B. durch Zukauf) könnte Ihnen und der Polizei Berlin als Behörde schaden.
  • Wenn Sie Einnahmen über private Werbung auf Ihren Accounts erzielen wollen, gelten die Vorschriften zu Nebentätigkeit. Grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist Werbung u.a. im Zusammenhang mit Sucht- und Genussmitteln, Waffen und Uniformen.
  • Besprechen Sie journalistische Anfragen immer mit Ihrem zuständigen Bereich Öffentlichkeitsarbeit und der Pressestelle.

Als wäre diese Liste nicht schon ausführlich genug, fordert die Polizei Berlin ihre Beamten am Ende des Schreibens auf, sich vor jedem Post folgende Fragen zu stellen:

  • Weiß ich das von mir Veröffentlichte aus zuverlässiger Quelle?
  • Ist mir bewusst, dass ich damit in den Medien landen kann?
  • Würde ich das vor 100 Leuten zu meinem Vorgesetzten und/oder der Behördenleitung sagen?
  • Was könnte passieren, wenn Kriminelle diese Information bekommen?
  • Wäre mir das in ein paar Jahren oder nach einem Karrieresprung peinlich?
  • Verletze ich Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften?
  • Schädige ich das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit?
  • Habe ich die notwendige Zustimmung zu abgebildeten Inhalten?

Dass die Polizei es für notwendig erachtet, ihren Beamten so detailliert den Verhaltenskodex im Internet erklären zu müssen, gibt zumindest Anlass zu der Annahme, dass da tatsächlich Nachholbedarf besteht. Dabei lesen sich viele Punkte des Leitfadens wie absolute Selbstverständlichkeiten, die jeder Internetnutzer eigentlich wissen und anwenden können sollte.

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »