StartPolitikEuropaRealschüler dürfen Polizisten werden, aber nicht Fahrlehrer: Eine Frau klagt nun dagegen

Realschüler dürfen Polizisten werden, aber nicht Fahrlehrer: Eine Frau klagt nun dagegen

Mit einem Abschluss von der Realschule kann man sich in Deutschland nicht zum Fahrlehrer ausbilden lassen. Für den Polizeiberuf oder den des Bundeskanzlers scheint das Zeugnis allerdings ausreichend zu sein. Gegen diese Ungleichbehandlung klagt nun eine Frau, mit Chancen: ein Gutachten sieht die Freiheit der Berufswahl tangiert. Ein Medienbericht.

Will Mann oder Frau Fahrlehrer werden, so haben diejenigen, die schon einen Beruf gelernt haben, sogar ohne einen Hauptschulabschluss gute Chancen. Die Ausbildung dauert gerade mal ein Jahr und kostet rund 12.000 Euro. Doch mit Mittlerer Reife geht da gar nichts. Realschulabsolventen können zwar Polizisten oder Krankenpfleger, Regierungsamtsinspektor oder gar Bundeskanzler werden, nicht aber willfährigen Schülern in Deutschland zum Führerschein verhelfen.

Realschulabsolventen übervorteilt?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (Bagfa) halte den Zustand für rechtswidrig: Jahrzehntelang, so der Vorsitzende Bernd Brenner gegenüber Spiegel Online, habe dem für seine Schule zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt der Nachweis der Mittleren Reife oder des Abiturs genügt. Doch dann im Jahr 2017 änderte eine Reform alles: Realschulabsolventen wurden nicht mehr zugelassen. Und: Realschulabsolventinnen. So geschehen im Fall einer jungen Mittzwanzigerin. Sie wollte Fahrlehrerin werden, die Finanzierung schien zu stehen – doch sie wurde abgelehnt.

Gleichbehandlung gleich gelagerter Fälle

Die Hartz-IV-Empfängerin reichte im vergangenen August Klage gegen das Bundesland Hessen ein. In der Klagebegründung habe ihr Anwalt auf das Bundesbeamtengesetz verwiesen: Das verlangt für die mittlere Laufbahn nur von Hauptschülern noch eine abgeschlossene Berufsausbildung, bei Realschülern genüge schon der Schulabschluss selbst. Noch ist nichts entschieden.

Auf der Agenda der Politik

Vielleicht ist die Politik schneller: Die Bagfa legte dem Bundesverkehrsministerium im Herbst ein Rechtsgutachten zum Fahrlehrergesetz vor. Danach sei die Auslegung der Länder verfassungsrechtlich nicht haltbar, die Bundesländer würden das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl verletzen, heißt es dort. Und damit könnten die Länder sich sogar schadensersatzpflichtig gegenüber nicht zur Prüfung zugelassenen Realschulabsolventen machen, so der Gutachter, Jura-Professor Georg Hermes von der Uni in Frankfurt am Main.

Das Bagfa-Gutachten soll bald im Bund-Länder-Fachausschusses beraten werden. Aus dem Bundesland Sachsen sei zu vernehmen gewesen, dass die Verkehrssicherheit als „besonders wichtiges Gemeinschaftsgut“ durchaus „subjektive Zulassungsvoraussetzungen“ rechtfertigen würde.

Individuelle Tests als Lösung?

Nicht ganz so streng sah es jüngst wohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. In dessen Entscheidung ging es um eine Fahrlehrerkandidatin ohne jeglichen Abschluss. Die Bayerischen Richter urteilten, dass die Eignung solcher Bewerber durchaus mit einem gesonderten Test festgestellt werden könne.

ba

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