Sonntag, April 28, 2024
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Rechtsstaat muss entschlossen gegen Hass im Netz vorgehen – BKA-Chef

Der Chef des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch rechnet nach eigenen Worten damit, dass das Gesetzespaket gegen Hass im Netz schnell in die Tat umgesetzt wird. Der Rechtsstaat müsse entschlossen gegen Hass im Netz vorgehen.Zunehmende Hasskriminalität gegen Menschen des öffentlichen Lebens könne demokratiegefährdende Ausmaße annehmen, wenn sie etwa Politiker und Journalisten einschüchtere, sagte Münch am Samstag gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).„Deshalb müssen wir mit den Mitteln des Rechtsstaats und der wehrhaften Demokratie entschlossen dagegen vorgehen.“Viel Wert legt der Behördenchef dabei auf die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI) beim BKA, sobald die Reform des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes beschlossen worden ist.

Mit der Novelle würden Anbieter großer sozialer Netzwerke verpflichtet, bestimmte strafbare Inhalte im Internet nicht mehr nur zu löschen oder zu sperren, sondern dem BKA zur weiteren Strafverfolgung zu melden.

Gesetzespaket gegen Hass im Netz

Der Bundestag und der Bundesrat hatten bereits im vergangenen Sommer das Gesetzespaket gegen Hass im Netz beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings höhere Hürden verlangt, bevor Sicherheitsbehörden die sogenannte Bestandsdaten von Handy- und Internetnutzern abfragen dürfen. Zu den Bestandsdaten gehören neben Namen und Adressen der Nutzer unter anderem Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers, aber keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails.

Die nachgebesserten Vorgaben fanden bei der Sitzung des Bundesrats vor rund einer Woche in Berlin nicht die nötige Mehrheit und müssen nun im Vermittlungsausschuss geklärt werden. Die Grünen bemängeln unter anderem, dass die die Möglichkeiten zur Datenübermittlung weiterhin zu weit gefasst, Löschfristen unklar und die Rechte von Betroffenen nicht ausreichend geschützt seien.Die Grünen schlagen vor, dass die Daten erst übermittelt werden, wenn das BKA selbst erkläre, dass eine Attacke strafrechtlich relevant sei.

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