Sonntag, April 28, 2024
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Richter erklärt Plätzchenbackform zur Waffe und bittet Künstler zur Kasse

Frankfurt – Schlagringe zu Backformen? – diese Aktion eines bekannten Frankfurter Künstlers endet im wahrsten Sinne des Wortes mit einem Schlag ins Gesicht. Der Mann wurde für sein kampfuntaugliches Objekt, dass Zollfahnder aus seinem Gebäck wühlten, zu einer horrenden Geldbuße verurteilt. Ein Schlag gegen die Kunstfreiheit und vor allem gegen den gesunden Menschenverstand. 

Stolz präsentierte die Frankfurter Polizei nach dem Eurospiel gegen Lazio Rom drei sauscharfe beschlagnahmte Küchenmesser, die sie Eintracht-Fans abgenommen hatte. Dazu die lockere Ermahnung. „In der Küche ok, im Stadion no go“. Ein wesentlich harmloseres Objekt hat jetzt dem Künstler Peter Ziska richtig Ärger eingebracht. Er hat auf einen nachgemachten Schlagring eine Plätzchenform installiert, das Objekt „Schlagende Verbindung“ getauft und wollte es auf einer Vortragsreihe mit Ausstellung in Mumbai zeigen. Dort kam das „Kunstwerk“ nie an. Es wurde bereits in Frankfurt aus dem Reisegepäck heraus konfisziert mit der Begründung, es falle unter das Waffengesetz.  Gegen Zizka wurde ein Strafbefehl von 3.000 Euro ausgestellt, gegen den er vor Gericht zog. Er berief sich dabei auf die Kunstfreiheit.

Statt einer Annullierung der Strafe kam der Künstler nun vom Regen in die Traufe. Wie die hessenschau berichtet, hat das Frankfurter Amtsgericht nun gegen Zizka wegen unerlaubten Waffenbesitzes eine Geldstrafe von 2400 Euro auf Bewährung verhängt. Außerdem muss er eine Geldbuße von 1000 Euro an einen Kunstverein zahlen.

Das absurde an dem Urteil: Ziska setzt sich seit Jahren gegen Waffenexporte ein. Mit dem Kunstwerk habe der renommierte ehemalige Städelschüler und bekannte Konzeptkünstler zu einem „Diskurs zwischen heiler Welt und der von Gewalt geprägten globalen Welt“ aufrufen wollen.  Für einen wirklichen Einsatz bei einem Kampf sei die „Schlagende Verbindung“ ungeeignet. Der Amtsrichter hielt dem entgegen, dass er „das Ding jedenfalls nicht im Gesicht haben“ wolle. Was wohl auch kaum passiert wäre, denn das Objekt lag wohlgemerkt sicher verstaut im Reisegepäck und nicht in der Hand eines potentiellen Angreifers. Am meisten wurmt den Kulturschaffenden, dass der Richter die Kunstfreiheit nicht zur Kenntnis genommen hat. Dafür hätte er extra eine Sondergenehmigung beim Bundeskriminalamt einholen müssen.

So hat dieser Prozess fast die Anmutung einer Provinzposse la la „zerbrochener Krug“ von Kleist. Er zeigt, dass die Willkürjustiz wahllos um sich schlägt, während echte Gefährder schwer bewaffnet messernd, prügelnd, mordend und vergewaltigend durch die Lande ziehen und nach ihren Taten von Kuschelrichtern in Watte gepackt werden. Vielleicht war es für den renommierten Mainstreamkünstler Ziska eine wichtige Erfahrung zu erleben, wie wirklichkeitsfremd und Alltagsuntauglich heutige Richter urteilen und handeln, nicht nach Gesetz, sondern subjektiven Empfinden. Da werden sogar Backformen zu gefährlichen Waffen, ebenso wie Besenstile, die zwischen 21 Uhr und 5 Uhr aus Fußgängerzonen verbannt werden müssen. Sie könnten ja einem Richter auf den Kopf fallen und unwiederbringlichen Schaden anrichten. (KL)

Quelle!: https://www.journalistenwatch.com/2018/10/26/richter-plaetzchenbackform-waffe/

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