Mittwoch, Mai 1, 2024
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Richter stärkt Polizei den Rücken – Linke Aktivistin darf Polizei nicht einfach filmen

München – Das Landgericht der Stadt hat am Montag entschieden, dass Polizisten bei dienstlichen Gesprächen nicht einfach unerlaubt gefilmt werden dürfen. Eine linke Aktivistin wurde nun verurteilt.

Die linke Abtreibungsbefürworterin, Luise F., wurde von der 25. Strafkammer wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ verurteilt, weil sie das Gespräch zweier Polizisten während eines Einsatzes bei einer Demonstration von Lebensschützern gefilmt hatte. Sie erhält eine Verwarnung und muss, sollte sie erneut straffällig werden, eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen, berichtet der FOCUS.

Die 26 Jahre alte Studentin hatte im Jahr 2017 eine Demonstration „Für das Leben“ in München mit lauter Musik aus einer Anlage gestört und sich im Anschluss vor zwei Polizisten aufgestellt und diese mit dem Handy gefilmt. Auf die Bitte der Einsatzleiterin, die Musik bitte abzustellen, reagierte die Linke nicht, sodass zwei weitere Polizisten herbeigerufen wurden. Die  Aktivistin mit den grünen Haaren hat daraufhin die Beamten als „Scheiss Straftäter in Uniform“ bezeichnet. Den Aufforderungen der Polizei, das Filmen zu unterlassen, kam die Frau nicht nach und provozierte die Beamten weiter, sodass diese sich schlussendlich genötigt sahen, der linken Aktivistin ihr Handy abzunehmen und ihr einen Platzverweis zu erteilen.

Richter Andreas Forstner stärkte laut FOCUS nun den Polizisten im Fall Luise F. den Rücken und äußerte sich mit mahnenden Worten beim Prozess: „Das war ein Warnschuss, im Fußball würde man sagen „eine gelbe Karte“. […] Sie sollten in Zukunft vorsichtiger sein bei solchen Sachen, denn das, was Sie gemacht haben, ist illegal und damit strafbar.“ (CK)

@jouwatch

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