Montag, Mai 6, 2024
StartPolitikEuropaRöttgen: „Ungewiss“, ob BND nach Urteil noch arbeiten kann

Röttgen: „Ungewiss“, ob BND nach Urteil noch arbeiten kann

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) könnte nach Ansicht des CDU-Außenexperten Norbert Röttgen die Arbeit der Behörde beeinträchtigen.

„Mit der Entscheidung, die Geltung deutscher Grundrechte auch im Ausland anzunehmen und den BND bei seiner strategischen Auslandsaufklärung daran zu binden, wird Neuland betreten“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur.

“Ob und wie der BND unter diesen Bedingungen noch arbeiten kann, ist ungewiss.“ Im Ausland gingen durch staatliche und nicht-staatliche Akteure „immer komplexere Gefahren für unsere Sicherheit“ aus.

„Absurd hohe Hürde“

Der Londoner Terrorismusexperte Peter Neumann sieht etwa in Kriegsgebieten „eine absurd hohe Hürde“ darin, Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten zu lassen. „Ich weiß nicht, wie man das umsetzen soll», sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der deutsche Auslandsgeheimdienst werde so noch abhängiger von Partnerdiensten in den USA und Großbritannien. „Das Urteil führt zu einer unnötigen Schwächung des BND.“

Verfassungsgericht gibt Klage gegen BND statt

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten muss. Es gab der Politik auf, das BND-Gesetz wegen zahlreicher Defizite bis spätestens Ende 2021 grundlegend zu überarbeiten. Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen.

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