Russland erklärt zwei Mitarbeiter deutscher Botschaft zu unerwünschten Personen

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© Sputnik / Ewgenija Nowoschenina

Zwei Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Russland sind zu personae non gratae erklärt worden. Dies teilte Russlands Außenministerium mit.

Sie müssen das Land im Laufe einer Woche verlassen.

Zuvor war mitgeteilt worden, dass der deutsche Botschafter Geza Andreas von Geyr ins Außenministerium Russlands einbestellt worden war, um Protest im Zusammenhang mit der „unbegründeten Entscheidung der Bundesregierung vom 4. Dezember 2019 über die Erklärung von zwei Mitarbeitern der russischen Botschaft in Berlin zu personae non gratae“ zu bekunden.

In dieser Frage befolgte Moskau laut dem russischen Außenministerium das Gegenseitigkeitsprinzip und den Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961.

Hintergrund

Vergangene Woche hatte Deutschland zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin ausgewiesen. Begründet wurde es damit, dass Russland nicht ausreichend bei der Aufklärung des Mordes an einem ethnischen Tschetschenen mit georgischer Staatsangehörigkeit in einem Park in Berlin am 24. August mitgewirkt habe.

Mord im Berliner Park

Am 23. August war Zelimkhan Khangoshvili, ein 40 Jahre alter ethnischer Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, in einem Park in Berlin erschossen worden. Die deutsche Bundesanwaltschaft nennt das Opfer „Tornike K.“ Der Täter – angeblich ein 49-jähriger Bürger Russlands – wurde noch am gleichen Tag gefasst und hüllt sich seitdem in Schweigen.

Wegen des Verdachts, dass staatliche Stellen in Russland oder der Teilrepublik Tschetschenien den Mord in Auftrag gegeben hätten, übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel legte Russland zur Last, nicht bei der Aufklärung des Mordes zu helfen.

ak/ip/sna

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