Samstag, April 27, 2024
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Schäuble: Wolfgang der Superdemokrat mit dem Gewissen

Die AfD hat auch nach dem siebten Anlauf noch immer keinen der Ihren im Amt eines Bundestagsvizepräsidenten unterbringen können. Keiner ihrer Kandidaten ist von einer Mehrheit der Abgeordneten gewählt worden. Einen Rechtsanspruch auf das Amt gebe es nicht, erklärt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble laut denn Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN). Der Bundestagsbeschluß, daß jede Fraktion einen Anspruch auf Stellung eines Bundestagsvizepräsideten habe, existiert aber bereits seit 1994. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind jedoch auch bei Abstimmungen formal nur ihrem eigenen Gewissen gegenüber verantwortlich. Eine sehr berechtigte Frage ist daher, wem gegenüber sie verantwortlich sind, wenn sie gar kein eigenes Gewissen haben. Daß sehr viele Bundestagsabgeordnete kein Gewissen haben könnten, – dafür gibt es unzählige Indizien.

Das Netz DG ist zum Beispiel ein Indiz für das weitgehende Fehlen eines Gewissens im Bundestag. Es wurde gegen die Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags mit einer Mehrheit der Stimmen aus der Regierungskoalition bei Enthaltung der Grünen verabschiedet.

Selbst SPD-nahe IT-Experten bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen nannte den Entwurf „beschämend“. Harald Martenstein von der Zeitung „Der Tagesspiegel“ bezeichnete ihn als „Erdoganismus in Reinkultur“ und erklärte, der Gesetzesentwurf lese sich so, als „stamme er aus dem Roman 1984“, er sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. Burkhard Müller-Ullrich schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Haß und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“  (Wikipedia)

Das ist freilich nicht alles, was gut begründet gegen das Maas´sche NetzDG vorgebracht worden war, bevor es dann doch gewissenlos verabschiedet worden ist. Ganz generell scheint das Gewissen im Bundestag auf dem Rückzug zu sein, wie der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier vermuten läßt. Er kritisierte dieser Tage eine Erosion der Rechtsstaatlichkeit.  Das hat er ebenfalls gut begründet. Parlamentarier mit Gewissen hätten es ganz bestimmt nicht zugelassen, daß ein ehemaliger Vorsitzender Verfassungsrichter sich zu einer solchen Äußerung veranlaßt sehen muß. Auch der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen will nicht mehr so recht an das Gewissen von Abgeordneten glauben, wie allgemein bekannt wurde. Deshalb ist es auch nicht zu weit hergeholt, einer Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag die offensichtliche Absenz von Gewissen zu bescheinigen.

Das heißt, es gibt höchstwahrscheinlich nichts, auf das sie sich mit ihrem Abstimmungsverhalten im Falle eines Bundestagsvizepräsidenten der AfD berufen könnten. Das wiederum läßt stark die Vermutung zu, den Abgeordneten sei es auch völlig egal, ob sie ein Gewissen haben oder nicht, solange sie behaupten können, sie hätten eines. In dem Fall müssten wir von einer Geiselnahme des Begriffs „Gewissen“ zum Zwecke der Installation einer Demokratur reden. Mindestens aber von versuchter Volksverarschung.

„Der Pate“

Wolfgang Schäuble ist seit 1972 Mitglied des Deutschen Bundestages. Der dienstälteste Abgeordnete aller je auf nationaler Ebene gewählten deutschen Parlamente hat seit bald einem halben Jahrhundert die deutschen Geschicke erheblich mitgestaltet. Wolfgang Schäuble war praktisch schon alles, was man außer Bundeskanzler und Bundespräsident in der parlamentarischen Demokratie Deutschlands werden kann. Seine politische und wirtschaftliche Vernetzung  ist ungeheuer. Was sich eben in einem halben Jahrhundert Politikerleben so ansammelt. Es gibt eine regelrechte Schäuble-Dynastie. Der Landesvorsitzende der CDU in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, ist Schäubles Schwiegersohn, verheirat mit „des Paten“ Tochter Christine, die wiederum Einkaufschefin der ARD-Tochter „Degeto-Film“ ist. Das ist also die Frau, die gewissenhaft für die demokratische Hirnverwüstung auf der Unterhaltungsebene bei den Öffentlich-Rechtlichen sorgt, während Ehemann und Schwiegervater gewissenhaft das politische Feld beackern.

Wolfgang Schäuble müsste die allgemeine Gewissensschrumpfung im Bundestag eigentlich mitverfolgt und erkannt haben, so das heutige Schrumpfgewissen der Abgeordneten nicht bereits 1972 zu konstatieren gewesen wäre. Wenn dem so ist, dann wäre es natürlich eine ziemliche Dreistigkeit von ihm, heute das Gewissen dafür anzuführen, daß es für die Abgeordneten keine Rechtspflicht gibt, einen AfD-Abgeordneten zum Bundestagsvizepräsidenten zu wählen. So etwas kann sich eigentlich nur „der Pate“ des bunten deutschen Parlamentsdemokratismus´ leisten. Offiziell ist in seiner Person sozusagen das ganze Ansehen deutscher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit versammelt, so, wie sie in der Vorstellung des braven Volks von der Grundschullehrerin über die Frau Dekanatssekretärin bis zum Finanzbeamten existieren.

Die Demokratur hätte keinen Besseren aufbieten können, um das thumbe Volk über die fehlende Rechtspflicht für die Abgeordneten zur Wahl eines AfD-Bundestagsvizepräsidenten sachgerecht in Kenntnis zu setzen. Dessen wiederum konnte sich die Demokratur sicher sein, seit feststeht, daß selbst eine in der Schublade vergessene Parteispende von 100.000 Mark nicht mehr am Mythos Schäuble zu kratzen vermag. Da ist auch seit bald 20 Jahren nicht weiter insistierenswert, wo denn die ganze Kohle tatsächlich abgeblieben ist. Warum auch? – Der Mann hat ganz einwandfrei ein Gewissen. Wäre es anders, könnte er ja auch nicht über die fehlende Rechtspflicht der Abgeordneten zur Wahl eines AfD-Bundestagsvizepräsidenten räsonieren.

Bundestagsbeschluß 1994

Es gibt seit dem Jahr 1994 einen Bundestagsbeschluß, demzufolge jeder der im Bundestag vertretenen Fraktionen – vermutlich, weil sie vom Volk gewissenhaft in den Bundestag gewählt worden sind – ein eigener Vizepräsident des Bundestags zusteht. Das heißt, daß man über ein größeres Gewissen verfügen muß, als man für einen Bundestagsbeschluß braucht, damit hinterher ausreichend Gewissen übrig ist, um sich nicht an den Beschluß zu halten. Wir müssen also neidlos zugeben, daß wir ohne Wolfgang Schäuble niemals den Segensreichtum einer fehlenden Rechtspflicht aus Gewissensgründen zu akzeptieren gelernt hätten.

Wir singen gemeinsam das Lied „Aufs Gewissen kommt es an“ … Einsatz Tuba bitte. *Humpa-humpa* ..

Aufs Gewissen kommt es an

„Lieber Wolfgang, roll´voran

Damit´s Gewissen folgen kann

Solang der Steuerzahler blecht

Gibt es keine Pflicht zum Recht

Wie Walnußkern in Schüssel bollert

Klingt´s, wenn unser Wolfgang rollert

Lieber Wolfgang, roll´voraus

Bring´ Gewissen mit ins Haus

Unser Wolfgang rollt herein

Viel Gewissen darf schon sein

Unser Wolfgang, jubelt Schmidt

Bringt uns viel Gewissen mit

Wolfgang vor, Wolfgang vor

Wolfang vor – und Eigentor.

@jouwatch

Quelle!:

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