Rheinland-Pfalz/Mainz – Aus und vorbei. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat den Widerruf des islamischen Al Nur-Kindergartens abgelehnt. Zum Wohl der betreuten Kinder wird die Kita nun endgültig geschlossen.
Nun ist es amtlich. Die radikalislamische Kita „Al Nur“ des Moscheevereins „Arab-Nil-Rhein“ in Mainz darf nicht mehr weiter machen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine vorangegangene Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und wies eine Beschwerde des Trägervereins dagegen ab.
Nachdem das Landesjugendamt die Ansicht des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Detlef Placzek teilte, dass der Träger des Kindergartens, der Moscheeverein „Arab-Nil-Rhein“ Inhalte der islamistischen Muslimbruderschaft und des Salafismus teile und damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, wurde die Schließung der Kita für de 31. März angeordnet. Auch sei der Trägerverein beispielsweise der Auflage, regelmäßig mit anderen Kindergärten zusammenzuarbeiten, nicht ausreichend nachgekommen. Bis dahin waren 22 Plätze im Al-Nur-Kita bewilligt, zuletzt wurden 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut.
Mit der OVG-Entscheidung stehe fest, dass die Kita mit Ablauf des Dienstags geschlossen werden müsse. Der islamische Arab Nil-Rhein Verein hatte die Betriebserlaubnis im Jahr 2008 erhalten. Die behördliche Schließung ist nun der erste Fall dieser Art im, durch eine Ampelkoalition regierten Bundesland Rheinland-Pfalz.
Gegen den Gerichtsbeschluss gebe es laut Tag24 kein weiteres Rechtsmittel. Der Beschluss sei unanfechtbar (Az.: 7 B 10490/19.OVG). (SB)
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