Montag, Mai 6, 2024
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Schnellere Inhaftierung von wiedereingereisten Schwerkriminellen – Gesetzentwurf

Abgeschobene Gefährder und schwerkriminelle Ausländer, die trotz Einreisesperre wieder nach Deutschland zurückkehren, sollen schneller ins Gefängnis kommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat.

Gemäß dem Dokument kann ein solcher Rückkehrer auf richterliche Anordnung in Haft genommen werden, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für „Leib und Leben“ einer anderen Person ausgeht.

Mit dieser neuen Regelung reagiert die Bundesregierung auf Fälle wie den des kriminellen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Dieser war im vergangenen Jahr in den Libanon abgeschoben worden, aber bald nach Deutschland zurückgekehrt, wo er einen neuen Asylantrag stellte. Er wurde festgenommen und einen Monat später wieder abgeschoben.

Dem Gesetzentwurf zufolge verhindert ein solcher Asylantrag jedoch in der Regel die Anordnung einer Sicherungshaft, weshalb für solche Fälle nun die „ergänzende Vorbereitungshaft“ als neuer Haftgrund eingeführt werden soll. Ursprünglich hatte das Bundesinnenministerium eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten vorgesehen. Jetzt geht es aber nur noch darum, dass diese Haft spätestens vier Wochen nach Eingang des Asylantrags endet.

Nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der Unions-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), gehe diese Reform nicht weit genug. Er beklagt vor allem, dass die „ergänzende Vorbereitungshaft“ auf Schwerstkriminelle beschränkt bleiben soll. Stattdessen sei eine Inhaftierung schon dann erforderlich, wenn Wiedereingereiste „in der Vergangenheit zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt worden sind“, so Middelberg.

„Wir müssen unsere Mitbürger auch vor diesen Kriminellen schützen“, schloss der CDU-Politiker.

ac/mt/dpa

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