Donnerstag, Mai 2, 2024
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Schweden: Anti-Abschiebeaktivistin droht Haftstrafe

Ende Juli verhinderte die „Aktivistin für soziale Gerechtigkeit“, Elin Ersson, die Abschiebung eines Afghanen. Kurz nach der verhinderten Abschiebung war bekannt geworden, dass der Afghane in Schweden wegen Körperverletzung verurteilt worden war. Er hatte seine Frau mehrfach geschlagen und deshalb eine Gefängnisstrafe abgesessen. Die schwedische Staatsanwaltschaft will die linksdrehende Studentin nun vor Gericht bringen.

Am 23. Juli verhinderte die „Aktivistin für soziale Gerechtigkeit“, Elin Ersson, unter Tränen in einem Flieger die Abschiebung eines Afghanen. Die Studentin weigerte sich, sich hinzusetzen, bis der Mann aus dem Flugzeug entfernt wurde. Die schwedische Staatsanwaltschaft will die No-border-no-nation-Aktivistin Ersson nun vor Gericht bringen. Sie soll unter anderem wegen Verletzung des schwedischen Luftfahrtgesetzes anklagt werden, berichtete der TV-Sender SVT. Voruntersuchungen der Polizei seien abgeschlossen, ihre Aktion sei „objektiv eine Straftat“ gewesen, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 21-Jährigen droht nun eine Geld- oder eine bis zu sechsmonatige Haftstrafe. Dies berichtet ebenfalls der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk, der das gesetzwidrige Handeln Erssons zum „zivilen Ungehorsam“ umdeutet.

Das Video von der angeblich spontanen Aktion – von Elin Ersson zeitnah ins Netz gestellt – wurde von fanatischen Linken in den sozialen Netzwerken gefeiert. Doch schnell kamen Zweifel auf. Wie spontan war die Anti-Abschiebungsaktion der schwedische Studentin denn wirklich?, fragte Jouwatch.

Es stellte sich nicht nur heraus, dass Ersson einem Netzwerk nahe steht, das Abschiebungen verhindert. Bei ihrem 52-jährigen afghanischen Schützling handelte es sich auch noch um einen hoch aggressiven Frauenschläger, so der Bericht der schwedische Nachrichtenagentur Fria Tider.  Der Muslim wurde in Schweden zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. In drei Fällen ist von Übergriffen auf die eigene Frau und die beiden Kinder die Rede. In dem Bericht heißt es, der Mann sei häufig gewalttätig gewesen. In dem Urteil wird ein Vorfall vom 14. Januar 2018 erwähnt. An diesem Datum soll er die beiden minderjährigen Töchter mit dem zwei Meter langen Kabel ausgepeitscht haben, weil sie den Fernseher nicht ausschalten wollten. Die Mädchen konnten fliehen, als die Mutter dazu kam. Dann sei er über die Frau hergefallen, habe sie mit dem Kabel verprügelt und ihren Kopf auf den Boden geschlagen.

Einsicht oder nur ein Überdenken scheint bei der ideologisch verblendeten Aktivistin in weiter Ferne.  Auf ihrer Facebook-Seite, auf der sich nach ihrer Flugzeugaktion mehr als 50.000 Followern tummeln, hat sie gerade erst den Aufruf zu einem großen Sitzstreik Anfang Oktober geteilt. Müssig zu erwähnen, dass es hier um Verhinderungen von Abschiebungen geht. Der Schlusssatz der stetig sich im Kampf befindenden linkspolitischen Ersson:  „Vi ger inte upp kampen“ – „Wir geben den Kampf nicht auf!“ (SB)

Quelle!:

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