StartZARONEWS PresseAgenturSchweiz will auch abschieben, wenn die Todesstrafe im Herkunftsland droht

Schweiz will auch abschieben, wenn die Todesstrafe im Herkunftsland droht

Schweiz – Der Bundesrat der Schweiz ist sich einig: Potenzielle Terroristen können auch dann in die Herkunftsländer abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrer Heimat die Todesstrafe droht.

Justizministerin Karin Keller-Sutter sprach sich gegen die Abschiebung von Terroristen aus, sofern ihnen die Exekution im Ausland droht. Sie verwies auf die schweizer Verfassung und die Menschenrechte. Dennoch entschied sich der Bundesrat lieber für die Sicherheit der Schweizer Bürger. 22 Mitglieder im Rat simmten dafür, 18 dagegen, so RTS.ch.

Linke Politiker protestierten gegen dieses Abstimmungsergebnis und erklärten, dass dies einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention von Genf darstellen würde. Zumindest ist es ein neuer Weg, den die Schweiz einschlägt, denn die meisten anderen europäischen Ländern, darunter vor allem Deutschland, schieben kaum ab und gar nicht, sofern es ihm Heimatland des abgelehnten Asylbewerber die Todesstrafe gibt. So verbleiben häufig schwerkriminelle Straftäter dauerhaft in Deutschland und fallen dem Steuerzahler zur Last. Schlimmer noch! Es ist normal, dass die Ausländer nach dem Absitzen ihrer Strafe in die Freiheit innerhalb Deutschlands entlassen werden. Insofern markiert die Einigung im Schweizer Bundesrat eine wichtige Wende in der Abschiebepolitik in Europa. (CK)

@jouwatch

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