Montag, April 29, 2024
StartPolitikDemütigungSchwere Vergewaltigung in Schweden: Richter lehnt Abschiebung verurteilter Eritreer ab

Schwere Vergewaltigung in Schweden: Richter lehnt Abschiebung verurteilter Eritreer ab

Ein Gericht in Stockholm hat nach einem Bericht der Zeitung „Aftonbladet” die Abschiebung von zwei wegen schwerer Vergewaltigung verurteilten Flüchtlingen abgelehnt. Den beiden drohe in ihrem Heimatland Eritrea eine Strafe, weil sie den Wehrdienst verweigert hätten, hieß es zur Begründung.

Die zwei 30 und 32 Jahre alten Männer sollen laut Anklage nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen an einer Frau vorgenommen haben. Das Opfer sei über Stunden vergewaltigt, geschlagen und mit einem Messer bedroht worden, heißt es in der Gerichtserklärung. Die beiden müssen für fünf Jahre hinter Gitter und zudem 140.000 schwedische Kronen (umgerechnet 13.430 Euro) als Schmerzensgeld an die traumatisierte Frau zahlen. Sie bestehen auf Unschuld und geben an, der Geschlechtsverkehr habe einvernehmlich stattgefunden.

Das Gericht befand die Aussagen der Schwedin hingegen für „sehr überzeugend”. Auch die Verletzungen an ihrem Körper sowie die DNA-Spuren der Männer beweisen ihre Version.

Migrationsrat stellt sich gegen Abschiebung

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für die Eritreer jeweils 15 Jahre Abschiebung beantragt.

Die beiden haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Schweden und leben dort seit mehreren Jahren. Einer von ihnen soll zwar Angehörige im Land haben, das Gericht sieht aber die Beziehung der Männer zu Schweden als nicht fest an.

„Sie haben hier keinen festen Job und sprechen nur unzureichend Schwedisch”, so die Richter.

Die Männer seien illegal nach Schweden eingereist und hätten dort Asylstatus bekommen. Der Migrationsrat habe entschieden, dass sie nicht abgeschoben werden dürfen. Da sie in ihrem Heimatland den Wehrdienst verweigert hätten, müssten sie als Folge mit einer Strafe nach der Rückkehr rechnen, schreibt „Aftonbladet”. Ob die beiden in Berufung gehen, steht noch offen.

jeg/sb

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