Sonntag, April 28, 2024
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Siegauer „Zeltvergewaltiger“ nicht zufrieden: Nochmal Revision!

Bonn – Zu welcher Lachnummer die deutsche Justiz mittlerweile verkommen ist, zeigt in eindrucksvoller Weise Eric X, der aus Ghana stammende „Siegauener Zeltvergewaltiger“. Nachdem im Revisionsverfahren seine Strafe für sein abartiges Verbrechen auf zehn Jahre abgemildert wurde, akzeptiert Merkels Gast das Urteil immer noch nicht und will erneut in Revision gehen.

Der aus Ghana als Asylbewerber nach Deutschland eingereiste X. hatte im April des vergangen Jahres ein junges Camper-Paar in der Bonner Siegaue brutal überfallen und die Studentin im Beisein ihres Freundes vergewaltigt. Die junge Frau und ihr Freund leiden bis heute unter den Folgen des Verbrechens.

Im ersten Verfahren war der abgelehnte, aus Ghana stammende Asylbewerber Eric X. vom Landgericht Bonn zu elfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen möglicher Verfahrensfehler aufgehoben. Die angeblichen Persönlichkeitsstörung von Eric X., die die damaligen Gutachter ihm attestiert hatten, sei nicht genügend bei der Frage nach der Schuldfähigkeit berücksichtigt worden, hieß es im benannten Urteil (jouwatch berichtete). Ende September wurde im Revisionsverfahren durch die renommierten Psychiaterin Nahlah Saimeh festgestellt, dass Eric X. sehr wohl voll schuldfähig sei (jouwatch berichtete). Am vergangenen Freitag wurde der Immigrant wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und besonders schwerer Vergewaltigung trotz voller Zurechnungsfähigkeit zu einer abgemilderten Freiheitsstrafe von nun nur noch zehn Jahren verurteilt.

Aber auch dieses Urteil will der, als hoch aggressiv geltende Ghanaer nicht akzeptieren – und erneut in Revision gehen. Sein Mandant wolle unbedingt die Revision, so sein Pflichtverteidiger Martin Mörsdorf. Er werde dem Wunsch in korrekter Weise nachkommen. „Andernfalls könnte er womöglich noch eine Schadensersatzforderung stellen“, so der Anwalt des Vergewaltigers. Ob es tatsächlich noch einmal zu einer Verhandlung kommen wird, sei derzeit unklar, berichtet der Westen. Mörsdorf will das Urteil in den nächsten Wochen prüfen. Sollte er Rechtsfehler finden, müsste der Bundesgerichtshof das Urteil erneut prüfen. Dann könnte es gegebenenfalls zu einem dritten Prozess kommen. (SB)

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