StartPolitikEuropaStraftaten und Anzeigen nach „Pro Chemnitz“-Demo

Straftaten und Anzeigen nach „Pro Chemnitz“-Demo

Nach der Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in Chemnitz am Montag sind vier Menschen wegen unterschiedlicher Straftaten angezeigt worden.

Eine Sprecherin der Polizei Chemnitz teilte am Dienstag mit, es sei eine leere Flasche in Richtung der Polizeibeamten geworfen sowie der sogenannte „Kühnen-Gruß“, eine Abwandlung des Hitlergrußes, gezeigt worden. Man habe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Anzeige erstattet.

Darüber hinaus seien zwei Menschen wegen Widerstands gegen die Polizeibeamten angezeigt worden.

Demo genehmigt

Die Demo der Vereinigung „Pro Chemnitz“ richtete sich gegen die Einschränkungen im Alltagsleben zur Coronavirus-Eindämmung. Ursprünglich hatte die Stadt dies untersagt.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz konnte die Kundgebung nur mit 15 Teilnehmern stattfinden. Außerdem mussten die Teilnehmer Mundschutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Laut Polizeiangaben befanden sich jedoch im Umfeld der Demo etwa 300 Personen, die „durch Transparente und lautstarke Äußerungen offenkundig mit den Versammlungsteilnehmern sympathisierten“. Der Behörde nach wurden mehrere Versammlungen aufgelöst. Gegen 40 Personen seien Verstöße gegen die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angezeigt worden. Um 18:30 Uhr wurde die gerichtlich genehmigte Kundgebung beendet.

ak/ae/dpa

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