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Syrischer Attentäter vom Kölner Hauptbahnhof: Verlegung in Reha-Klinik – Verhandlung rückt in Ferne

Köln – Wie das Oberlandesgerichts (OLG) Köln mitteilt, muss der syrische Terrorist vom Kölner Hauptbahnhof sich auf absehbare Zeit nicht vor Gericht verantworten. Sein Anwalt bestätigte, dass dies aus einem ärztlichen Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, hervorgeht.

Der Syrer Mohammad R., der im Oktober 2018 in einem Schnellrestaurant Brandbomben geworfen, später eine Frau in einer Apotheke als Geisel genommen hatte und durch seine Tat einem damals ein 14-jähriges Mädchen schwerste Brandverletzungen an den Beinen zufügte, ist derzeit nicht verhandlungsfähig.

Der beauftragte Sachverständige schlägt vor, den zum Tatzeitpunkt 55 jährigen Syrer in eine neurologische Reha-Klinik zu verlegen. Dort solle er entsprechend gesunden, um sich dann doch noch einem Prozess stellen zu können, teilte ein Sprecher des OLG Köln mit. Weitere Einzelheiten seien laut dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ nicht bekannt gemacht worden.

Am 15. Oktober war Mohammad R. in einen MacDonalds-Schnellimbiss gestürmt und hatte Brandbomben geworfen. Anschließend hatte der Täter in einer benachbarten Apotheke eine Helferin als Geisel genommen. Er soll gerade dabei gewesen sein, sein Opfer anzuzünden, als drei Polizeibeamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in das Geschäft stürmten und ihn mit sechs Schüssen niederstrecken. Ein Projektil traf den Kidnapper in den Kopf. Mohammad R. konnte reanimiert werden. Zunächst wurde er in der Uniklinik Köln behandelt.

Laut dem Bamf war R. ursprünglich mit einem Visum, das die tschechische Botschaft in Beirut ausgestellt hatte, in Europa eingereist und befand sich seit März 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis befristet bis zum Juni 2021 als sogenannter syrischer Kriegsflüchtling in Deutschland. Bevor er nach Deutschland kam, hatte er einen Asylantrag in Prag gestellt. Nach dem Dubliner Übereinkommen hätte der Tatverdächtige zurück nach Tschechien geschickt werden müssen, durch eine Fristüberschreitung des Bamf kam es dazu jedoch nicht. Gegen den Tatverdächtigen wurde seit 2016 13-mal wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Rauschgiftmittel-Delikten ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft Köln wurden einige Ermittlungsverfahren gegen den Mann mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Nur eine Anzeige wegen Betrugsverdachts gelangte zur Anklage, der Prozess steht noch aus. Der Syrer sei tabletten- und stark spielsüchtig gewesen, hieß es weiter. Die Ermittlungen in dem Fall seien laut dem Kölner Stadtanzeiger inzwischen abgeschlossen. Ein zunächst vermutetes islamistisch motiviertes Motiv habe sich nicht erhärten. Inzwischen deutet alles darauf hin, dass der Beschuldigte aus Frust über seine Lebenssituation einen Amoklauf inszenierte.

Die Stadt Köln teilte nach dem Terrorakt am Bahnhof mit, dass sich der damals 55-jährige Syrer legal in Deutschland aufhalte und nicht hätte abgeschoben werden können. Abgesehen von der Einstufung als Kriegsflüchtling sei die Stadt zudem an eine Entscheidung des Bamf gebunden, die besagt, dass der Asylbewerber nur hätte ausgewiesen werden können, wenn dieser eine Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe erhalten hätte, was bei dem Syrer jedoch nicht der Fall war. (SB)

@jouwatch

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