Montag, April 29, 2024
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System Merkel: Ex-Verfassungsrichter sieht „Willkürherrschaft“ in Deutschland

Deutschland sei auf dem Weg in die „Willkürherrschaft“. Das sagt niemand anderes als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Er sieht vor allem durch den Umgang mit Zuwanderern den Rechtsstaat in Gefahr: Die Diskrepanz zwischen geltendem Recht und tatsächlicher Praxis werde bei Migration und Asyl besonders deutlich. Insofern ist seine Bestandsaufnahme vor allem als Krtik am System Merkel zu verstehen. 

„Gebote und Verbote“ seien nur „noch etwas für die Dummen, Braven und Schwachen“, sagte der Jurist den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Moral gelte mehr als das Recht. Papier betonte auch, dass die illegale Zuwanderung nach Deutschland nach wie vor stattfinde – wenn auch nicht in dem Ausmaß wie 2015. Und: „Gesetzliche Ausreisepflichten von Personen ohne einen aufenthaltsrechtlichen Status werden vielfach noch immer nicht in ganz überwiegenden Fällen nicht durchgesetzt.“

Durch diese Rechsbrüche schrumpfe die politische Mitte. Denn „ohne Rechtsstaatlichkeit ist Demokratie nicht viel wert“, mahnte er. „Dann kann sie zur Willkürherrschaft der Mehrheit über die Minderheit werden.“ Er sehe auch die Gefahr, dass geltendes Recht durch persönliche Moralvorstellungen ersetzt werde.  Der große Zulauf zur AfD sei darauf zurückzuführen, dass viele Menschen das Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit der Parteien der Mitte verloren hätten, so Papier. „Wir haben Gott-sei-Dank keine Zustände wie am Ende der Weimarer Republik. Es gibt keinen Anlass für Hysterie. Aber es ist an der Zeit, auf Fehlentwicklungen hinzuweisen, die dringend korrigiert werden müssen.“

Die Demokratie erodiere, wenn geltendes Recht stillschweigend ignoriert wird: „Niemand darf sich ohne Sanktionen aus der Geltung des Rechts herausschleichen. Sonst sind Gebote und Verbote nur noch etwas für die Dummen, Braven und Schwachen.“

Ein weiteres Beispiel sei der Diesel-Skandal. „Die Politik setzt verbindliche Abgas-Grenzwerte fest, ist aber gar nicht willens oder in der Lage, für ihre Einhaltung zu sorgen“, kritisierte er. „Und dann wundert sie sich, wenn Gerichte auf die Befolgung geltenden europäischen oder nationalen Rechts bestehen und Fahrverbote verfügen.“ (WS)

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