StartPolitikEuropaTrotz Betätigungsverbot: Islamisten können mit Billigung des Verfassungsschutzes weiter hetzen

Trotz Betätigungsverbot: Islamisten können mit Billigung des Verfassungsschutzes weiter hetzen

Berlin – In der Bundeshauptstadt können unter den Augen des Verfassungsschutzes gewaltbereite und mit einem Betätigungsverbot belegte Moslems ungehindert gegen Juden hetzen und offen für die Abschaffung der Demokratie und der Einführung eines islamischen  Kalifats mit Scharia werben. Das steht für den Berliner Verfassungsschutz in keinem Widerspruch.

Die „Hizb ut-Tahrir al-Islami“ („Islamische Befreiungspartei”, HuT) wurde 1953 in Jerusalem gegründet und hatte sich als panislamische Bewegung dem Kampf gegen Israel verschrieben. Die Organisation fordert die Etablierung eines islamischen Kalifats mit Einführung der Scharia als Rechtsgrundlage. In England wie auch in Deutschland wurde der Verein der straff am Koran agierenden Muslime 2003 verboten.

Dennoch kann die HuT in Deutschland munter gegen die Demokratie und Juden weiter hetzen. Laut Verfassungsschutz befürworten die gewaltbereiten Anhänger eine antikapitalistische Haltung und in ihrer Kritik an der Globalisierung und wenden sich dezidiert gegen die Integration von Muslimen in westlichen Gesellschaften. Als Plattform wird unter anderem das Internet genutzt.

Einträge im Internet dokumentieren, dass führende Propagandisten der verbotenen HuT in der Hauptstadt seit 2017 mindestens drei Mal vor mehr als hundert Anhängern auftreten konnten. So organisierte eine Gruppe mit dem Namen Nebevi Çözüm Cemiyeti (NÇC) in Berlin die Treffen mit den HuT-Größen. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, sei dies dem Verfassungsschutz bekannt. Das habe ein Sprecher des Verfassungsschutzes der Zeitung gegenüber bestätigt und beziffert die Zahl der Anhänger in Berlin mit 35 Personen. „Der Weg von radikaler Ablehnung eines Systems bis zum Wunsch, dieses mit Gewalt zu entfernen, ist nicht weit – und letztlich strebt die Hizb ut-Tahrir dieses auch an“, so die Einschätzung.

Trotzdem sieht der Verfassungsschutz für ein Einschreiten keine Handhabe. Die HuT-Propagandisten würden sich bei ihren Auftritten „betont zurückhaltend“ geben, so der Verfassungsschutz und begründet die mit dem irrwitzigen Hinweis, dass die Treffen auch „keine direkten Bezüge zur Hizb ut-Tahrir aufweisen“ würden. Deshalb stehe es nicht im Widerspruch zu dem Betätigungsverbot gegen die HuT. (SB)

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