Freitag, Mai 3, 2024
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Tweets zur AfD verschwunden: Hat Verfassungsschutz Pressemitteilungen gelöscht?

Aus dem Online-Auftritt des Bundesamts für Verfassungsschutz sind zwei Pressemitteilungen und mehrere Tweets verschwunden. Darin ging es um den „Prüffall AfD“. Zu einem möglichen Zusammenhang mit der Klage der Partei will sich die Behörde nicht äußern, eine Verbindung liegt jedoch nahe.

Nach der Klage der AfD gegen die Einstufung der Partei als „Prüffall“ geht das Bundesamt für Verfassungsschutz anscheinend in die Defensive. Ursprünglich hatte das BfV mehrere Tweets zu den Prüfungen der AfD verfasst, sowie mehrere Pressemitteilungen zu dem Sachverhalt veröffentlicht. All das ist jetzt allerdings verschwunden. Hat die Bundesbehörde alles absichtlich gelöscht? Gegenüber Medien wollte sich das BfV „mit Rücksicht auf ein laufendes Gerichtsverfahren“ dazu nicht äußern. 

Das BfV schweigt…

Mitte Januar hatte die Behörde zwei Pressemitteilungen auf ihrer Seite „verfassungsschutz.de“ zur Einstufung der AfD veröffentlicht. Die Links dorthin führen nun zu einer Fehlermeldung. Einer der nun anscheinend gelöschten Tweets beinhaltete darüber hinaus eine Grafik, auf der erläutert wurde, was unter „Prüffall“ und „Verdachtsfall“ zu verstehen sei. Die mutmaßliche Löschaktion steht nun offenbar in Zusammenhang mit der Klage der AfD.

Die Klage läuft…

Die AfD hatte am 4. Februar gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen einer „öffentlich-diskreditierenden Mitteilung” geklagt. Mit einer 97-seitigen Klageschrift will die Partei dem BfV gerichtlich verbieten, künftig öffentlich über die Einstufung der AfD als „Prüffall” zu berichten. Für jede weitere Erwähnung der Formulierung „Prüffall“ soll das BfV in Köln nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro zahlen. Das Gericht will in etwa drei Wochen über die AfD-Klage entscheiden.

Unter der Lupe…

Der Verfassungsschutz von Bund und Ländern hat nach eigenen Aussagen rund 1.000 Seiten Material zusammengetragen. Dabei geht es um Kommentare, Reden und Internetauftritte von hochrangigen Politikern der AfD. Radikale Gruppierungen des sogenannte „Flügel“ um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke und die Jugendorganisation Junge Alternative gelten außerdem als „Verdachtsfall“.

Quelle!:

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