Montag, April 29, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturUmstrittene Justizreform: EU-Kommission will gegen Rumänien vorgehen

Umstrittene Justizreform: EU-Kommission will gegen Rumänien vorgehen

Nach der Lockerung des Korruptionsstrafrechts in Rumänien hat die EU-Kommission Gegenmaßnahmen angekündigt. Was die Brüsseler Behörde genau plant, blieb aber zunächst offen, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag berichtet.

Vizepräsident Frans Timmermans hatte Anfang April mit „raschen und entschiedenen Maßnahmen“ gedroht, sollte das rumänische Gesetz wirklich beschlossen werden. Das Parlament in Bukarest stimmte vorige Woche trotzdem zu.

Auf die Frage eines Journalisten, ob Timmermans seine Ankündigung nun wahr mache, sagte Kommissionssprecher Margaritis Schinas: „Wenn Ihre Frage ist, ob rasche und entschiedene Maßnahmen in dem von Ihnen genannten Fall kommen, ist die Antwort: Ja. Ja, es wird passieren.“ Einzelheiten wollte die Kommission auf Nachfrage zunächst nicht erläutern.

Mit dem neuen Gesetz hat Rumänien unter anderem Verjährungsfristen für mehrere Delikte verkürzt. Nach Schmiergeldzahlungen bleiben Täter straffrei, wenn sie sich binnen eines Jahres selbst anzeigen und vorher keine Ermittlungen begonnen haben. Strafen für Unterschlagung und Amtsmissbrauch wurden halbiert, falls Täter den Schaden ersetzen.

Kritiker führen an, dass die Änderungen dem Vorsitzenden der regierenden sozialdemokratischen Partei PSD, Liviu Dragnea, zugutekommen könnten. Dragnea ist vorbestraft, darf deswegen nicht Ministerpräsident werden, kontrolliert aber die Regierung. Aktuell steht er wegen Beihilfe zum Amtsmissbrauch vor Gericht.

Timmermans hatte Anfang April mit einem Einschreiten für den Fall gedroht, dass die Regierung eine „de facto Straffreiheit für hohe Amtsträger schafft, die wegen Korruption verurteilt sind“. Er ließ jedoch offen, welche Maßnahmen die Brüsseler Behörde ergreifen würde.

Möglich ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das letztlich zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen würde, so die dpa. Immer wieder im Gespräch ist aber auch ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge, wie es bereits gegen Polen und Ungarn eingeleitet wurde.

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