Montag, April 29, 2024
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Unabhängigkeit der Justiz: Richterin in Verfassungsschutz-beobachteter Vereinigung

Die in Mecklenburg-Vorpommern jüngst zur Landesverfassungsrichterin gewählte Linke-Politikerin Barbara Borchardt ist Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten „Antikapitalistische Linke“ innerhalb ihrer Partei. Im jüngsten Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2018 wird die Vereinigung im Kapitel „Linksextremismus“ aufgeführt.

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2018 heißt es, die seit 2012 als Bundesarbeitsgemeinschaft in der Partei Die Linke organisierte „Antikapitalistische Linke“ fordere einen grundsätzlichen Systemwechsel sowie die Überwindung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch einen Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen. Mitglieder der AKL strebten Funktionen in der Linken an und versuchten, den ideologischen Kurs der Partei zu beeinflussen.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Organisation nicht beobachtet.

„Meine Mitgliedschaft in der Antikapitalistischen Linken steht nicht im Widerspruch zu meiner Tätigkeit als Landesverfassungsrichterin, deswegen werde ich meine Mitgliedschaft auch nicht ruhen lassen“, so Richterin Barbara Borchardt.

Sie ist Mitbegründerin der Vereinigung.

Sattelfest in Sachen Grundgesetz

Die Ziele der AKL stünden nicht im Gegensatz zum Grundgesetz, denn dort stehe eine kapitalistische Grundordnung nicht drin, so die Verfassungsrichterin. Einen Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen lehne sie nicht grundsätzlich ab. Zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge gehörten in die öffentliche Hand.

Eben solchen Positionen war es geschuldet, dass Borchardt vom Schweriner Landtag erst im Zweiten Wahlgang zur Verfassungsrichterin gewählt wurde – nach vorheriger Absprache zwischen SPD, CDU und Linke.

Widerstand regte sich nicht nur im Parlament, auch in den Sozialen Netzwerken machten sich Kommentatoren Luft: 

Unabhängige Justiz

Und die Zeitung „Nordkurier“ meint gar, dass generell Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in MV erlaubt seien, spricht vor einem angeblich „parteipolitisch motivierten Postengeschachere“ bei der Besetzung des Landesverfassungsgerichtes, mag zudem generell Sonderformen des Nepotismus erkennen, ob es nun den Landtag, das Justizministerium oder die Staatskanzlei betrifft: Bei der Besetzung von hohen Richterstellen mischten alle munter mit und verträten ihre ureigensten parteipolitischen Interessen.

Mit den Fragen „Parteibuch vor Kompetenz? Hinterzimmer-Politik vor transparentem Auswahlverfahren?“ beschäftigte sich auch der Richterbund in MV. Der größte Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten äußere offene Kritik an den Besetzungspraktiken in MV und spräche von „fragwürdigen Personalentscheidungen“.

Gesinnungsstolpersteine

Über seine politische Gesinnung stolperte in der Vergangenheit schon so mancher, doch gewiss nicht genug: Bundesweit sorgte etwa vor sechs Jahren die Berufung des als rechtsextrem eingestuften und seinerzeit bereits 10 Jahre vom Brandenburgischen Verfassungsschutz unter Beobachtung stehenden Maik Bunzel als Richter im bayerischen Lichtenfels für hohe Wellen. Er gilt als neonazistischer Aktivist. Und deren Gesinnung ist mit dem Grundgesetz, auf das Richter eingeschworen werden, allerdings nicht vereinbar.

ba/dpa

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