Donnerstag, Mai 2, 2024
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Unbegleitetes Flüchtlingskind soll Mädchen in Schweden vergewaltigt haben: Er dachte, dies sei legal

In Schweden macht gerade ein Vergewaltigungs-Fall Schlagzeilen, der die Migrationsdebatte in dem Land weiter anheizen könnte. Ein 17-jähriger unbegleiteter Flüchtlingsjunge wird verdächtigt, ein deutlich jüngeres schwedisches Mädchen vergewaltigt zu haben, meldet  die örtliche Zeitung „Lokaltidningen“.

Nach eigener Aussage wurde das Mädchen im Haus ihrer Familie, wo der 17-Jährige untergebracht war, im April dieses Jahres zum Geschlechtsverkehr von dem Jungen gezwungen, so die Meldung.  

Vor Gericht hat der Tatverdächtige den Geschlechtsakt zwar zugegeben, sagte jedoch gleichzeitig aus, nicht gewusst zu haben, dass seine Handlung illegal sei.

Seiner Ansicht nach wäre so eine Tat in seinem Heimatland legal gewesen, zudem hätte ihm davor niemand gesagt, dass es sich bei seiner Tat in Schweden um ein Verbrechen handle. Stattdessen beschrieb er das Geschehene als „etwas, das zwischen zwei Kindern passiert“.

Behörden gegenüber hat er erklärt, nicht über die in Schweden geltenden Gesetze bezüglich Sex und das Zusammenleben in einer Unterkunft informiert worden zu sein. Der Junge würde seine Schuld nicht anerkennen.

Andererseits hieß es auch, dass dem Angeklagten die Regeln, die in Schweden für sexuelle Beziehungen – die unter anderem auch in seinen früheren Unterkünften gegolten hätten, durchaus klar waren.

Vor dem Urteilsspruch wies der Verteidiger des Angeklagten darauf hin, dass der Junge gut in der Schule sei und bezeichnete seine Handlung als „einmalige“ Tat. Der Anwalt betonte, dass eine behördentechnische Erziehungsmaßnahme die Entwicklung des Jungen „zerstören“ würde.

Das Verwaltungsgericht teilte diese Ansicht nicht und entschied, dass der 17-Jährige mit sofortiger Wirkung für sechs Monate in besondere Obhut der Behörden genommen werden solle.

Zu gegebener Zeit könnte gegen den Flüchtling jedoch ein Verfahren wegen Vergewaltigung von Kindern eröffnet werden. Denn bei weiteren Ermittlungen soll der Verdacht aufgekommen sein, dass der mutmaßliche Täter tatsächlich älter als 20 Jahre sei.

Würde sich der Verdacht als wahr erweisen, dann könnte ein weiteres Urteil deutlich härter ausfallen. Nach schwedischem Recht liegt die Strafe für Kindesmissbrauch zwischen zwei und acht Jahren Gefängnis.

am/gs

Quelle!:

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