Donnerstag, Mai 2, 2024
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Untersuchungsausschuss zu Merkel-Migration: Bundestag vor der Stunde der Wahrheit

Wer im deutschen Bundestag dem Antrag der AfD-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss in Sachen „Kanzlerinnen-Akt“ zur Schutzlosigkeit deutscher Staatsgrenzen seine Stimme verweigert, muss sich nachsagen lassen, an einem „Putsch“ der Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen die staatliche Ordnung unseres Landes mitgewirkt zu haben.

Man kann in Berlin machen, was man will. Die Uhr läuft gegen die Bundeskanzlerin und ihre parteiübergreifende Sippschaft in der Migrationsfrage. Die Uhr hat der Bundesinnenminister und langjährige Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Horst Seehofer, mit seiner öffentlichen Aussage über „Deutschland als Unrechtsstaat“ in diesem eindeutigen Zusammenhang in Gang gesetzt. Seine Aufgabe besteht jetzt darin, das von der Regierung des Freistaates Bayern in Auftrag gegebene Gutachten eines ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang zu berücksichtigen, da dieses Gutachten Horst Seehofer schon 2015 einen erfolgversprechenden Gang nach Karlsruhe ermöglicht hätte, um dem Treiben der Bundeskanzlerin ein Ende zu setzen.

Der innere Zustand unseres Landes wird an der Einstellung der Nato-Kriegspartei „Bündnis 90 / Die Grünen“ zu einem dringend gebotenen Untersuchungsausschuss deutlich.

Die Grünen wissen genau, wie wenig die staatliche Ordnung und das Selbstverständnis eines demokratischen Staates eine derartige Vorgehensweise wie die der Bundeskanzlerin im September 2015 erlaubt. Sie wollen Deutschland als Einwanderungsland und Gebiet der grenzenlosen Migration. Ihnen ist klar, dass weder über eine Wahlentscheidung der deutschen Bevölkerung noch eine demokratische Entscheidung im Deutschen Bundestag dieses Ziel zu erreichen ist. Deshalb stehen Sie in der Frage eines möglichen und gebotenen Untersuchungsausschusses so bedingungslos an der Seite der Bundeskanzlerin, weil nur sie die Garantin für das grüne Ziel der Umgestaltung Deutschlands und der Herrschaft kriegsfreundlicher Nichtregierungsorganisationen ist.

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin im September 2015, Deutschland und seine Grenzen schutzlos zu stellen, ist alles andere als zweifelsfrei und allein schon aus diesem Grunde parlamentarisch zu hinterfragen. Wer sich dieser parlamentarischen Auseinandersetzung verweigert und sich ihr aktiv in den Weg stellt, der hat kein Interesse an einer gedeihlichen Entwicklung unseres Staates und am Rechtsstaat Deutschland.

In der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ spiegelt sich der revolutionäre europäische Prozess wieder, den Bürger als den eigentlichen Souverän zu beseitigen und ihn durch mächtige Interessengruppen zu ersetzen. Die Bundeskanzlerin hat dieses öffentliche Bild noch dadurch quergeschrieben, dass sie einem österreichischen Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation den entscheidenden Einfluss auf ihre Migrationsentscheidung nehmen ließ.

Der damalige österreichische Bundeskanzler Werner Faymann war gut beraten, das Wochenendgespräch mit der deutschen Bundeskanzlerin unter Zeugen zu führen, weil bestimmte Anrufe aus Berlin in Wien Unwohlsein hervorzurufen pflegen. Seit wann verweigert man sich regierungsseitig der offenen Darlegung aller Umstände für eine Entscheidung, wenn man selbst immer wieder vom Ausnahmecharakter ausgeht und ohne jede Glaubwürdigkeit betont, so einen Zustand nicht noch einmal eintreten zu lassen?

Die AfD entlarvt das Gerede darüber, „die Fluchtursachen bekämpfen“ zu wollen. Der AfD kommt mit ihrem sorgfältig erarbeiteten Antrag ein staatspolitisch hoher Verdienst zu. Legt man doch mit Nachdruck den Finger in eine zentrale Wunde. Man kann schon jetzt nicht mehr hören, wenn regierungsseitig herumgeheuchelt wird, die Fluchtursachen bekämpfen zu wollen. Ist doch die Nato seit dem Krieg gegen Jugoslawien die zentrale „Fluchtursache“ par excellence. Der Antrag der AfD kommt rechtzeitig genug, der Europäischen Union auf dem Weg in den Arm zu fallen, sich zum Wurmfortsatz der Nato mit ihrer zerstörerischen Politik im Nachbarschaftsgürtel zwischen Afghanistan und Mali zu entwickeln.

Nichts könnte dagegen sprechen, wenn die Staaten der Europäischen Union sich gemeinsam der Aufgabe ihrer Verteidigung widmen würden. Das Vorbild dafür sollte der Vertrag über die ehemalige Westeuropäische Union mit ihrem ausschließlichen Verteidigungscharakter und nicht die im amerikanischen Interesse global ausgreifende Nato sein.

Quelle!

* Die Meinung des Autors muss nicht der Redaktionsmeinung entsprechen.

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