Montag, April 29, 2024
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Vatikans Ex-Nummer 3 freigesprochen – Überraschende Wende im Missbrauchsprozess in Australien

Der frühere Finanzchef des Vatikan, Kardinal Pell, der 2019 wegen Missbrauchsvorwürfen gegen Minderjährige in Australien zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, ist im Berufungsverfahren überraschend vom Obersten Gericht Australiens freigesprochen worden. Damit ist ein jahrelanger Streit zumindest strafrechtlich endgültig entschieden.

Das Urteil des High Court erging einstimmig. Das mit sieben Richtern besetzte höchste australische Gericht befand, dass die gegen George Kardinal Pell vorgebrachten Beweise nicht ausreichten, um ihn wegen sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Jungen und wegen sexueller Belästigung eines weiteren Minderjährigen zweifelsfrei schuldig zu sprechen. Er müsse umgehend freigelassen werden.

Chief Justice Susan Kiefel hob bei der Urteilsverkündung das Grundprinzip des Rechtsstaates westlichen Verständnisses hervor, in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Denn letztlich habe nach Auffassung des High Court der Schuldspruch von 2018 gegen Pell, der erst 2019 bekanntgegeben wurde, nur auf den Aussagen eines ehemaligen Chorknaben basiert, der dem seinerzeitigen Erzbischof von Melbourne sexuellen Missbrauch vorwarf. Die Jury hätte aber aufgrund der Beweislage Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben müssen, befanden Australiens höchste Richter.

Pell und seine Unterstützer reagierten verständlicher Weise mit Genugtuung auf das Urteil. Die Vertreter der Kläger und deren Unterstützer zeigten sich ebenso nachvollziehbar geschockt und entsetzt über die Entscheidung, die nun eine jahrelange Auseinandersetzung zumindest strafrechtlich beendet. Kardinal Pell begab sich nach seiner Freilassung sofort in ein Kloster. Sprecher von Hilfsorganisationen für Opfer sexuellen Missbrauchs äußerten sich fassungslos und befürchten, dass Missbrauchsopfer zukünftig noch weniger bereit sein könnten, ihre Peiniger anzuzeigen und vor Gericht zu bringen. 

Pell hat immer seine Unschuld beteuert und sich als Sündenbock betrachtet

Dass sich der bislang prominenteste Kirchenfürst der Römisch-Katholischen Papstkirche, der sich einem Gerichtsverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs stellen musste, in sein Schicksal fügen würde, konnte allerdings niemand ernsthaft annehmen. Beharrlich hatte Kardinal Pell sich als Opfer einer Sündenbockkampagne dargestellt beziehungsweise darstellen lassen. Deshalb schöpfte er alle juristischen Instanzen aus, denn es stand viel auf dem Spiel, für ihn und für seinen Arbeitgeber.

Nachdem das Geschworenengericht in Melbourne im Dezember 2018 sein Urteil gefällt hatte, musste ein Bezirksrichter noch das Strafmaß festlegen. Das hätte im Maximalfall 50 Jahre Haft bedeuten können. Letztlich waren es dann im Februar 2019 nur sechs Jahre, die gegen ihn verhängt wurden, aber für den damals 77-jährigen hätte das im Zweifel bedeuten können, dass er die Haft nicht mehr lebend verlässt. Die Anwälte von Pell setzten alles in Bewegung und erreichten ein Berufungsverfahren vor dem High Court Australiens. Der hat zwar seinen Sitz in der Hauptstadt Canberra, aber er unterhält Außenstellen in ganz Australien. So kam es, dass nun am Ende in Brisbane, der Hauptstadt des Bundesstaates Queensland, das endgültige Urteil gefällt und Pell wieder als strafrechtlich unschuldiger Mann das Gefängnis in Melbourne verlassen konnte.  

Verurteilung von Pell war für den Vatikan ein Albtraum

Für den Vatikan war der seinerzeitige Schuldspruch gegen Pell ein Worst-Case-Szenario. Denn die Strategie von Papst Franziskus war nicht aufgegangen. Er hatte den nach seinem Kardinalstaatssekretär wichtigsten Vertrauten in der Kirchenhierarchie gezwungen, gegen eindringliche Ratschläge und auch Proteste, an dem Prozess in seiner australischen Heimat persönlich teilzunehmen, um damit den Willen der Römisch-Katholischen Amtskirche zu demonstrieren, sich nicht länger wegzuducken vor den Missbrauchsvorwürfen, die überall auf der Welt wie Pilze aus dem Boden schossen und der immer noch wichtigsten und politisch einflussreichsten Religionsgemeinschaft des Planeten so schwer zusetzten, dass nicht nur ihre Reputation, sondern ganz allgemein ihre gesellschaftliche Relevanz bedroht war und ist.

Allerdings wogen die Vorwürfe und Verdachtsmomente gegen Pell sehr schwer, sie waren mitnichten eine Lappalie. Und das abgehobene Auftreten von Kardinal Pell beförderte das Misstrauen gegen den Geistlichen, der schon mehrfach Anschuldigen gegenüberstand, Missbrauchsvorwürfe gegen Priester und kirchliche Würdenträger als Erzbischof ignoriert und nicht verfolgt zu haben. Jahrelang war Pell durch die eingeübte Praxis des Vatikans geschützt worden, belastete hochrangige Würdenträger im Vatikan zu belassen und nicht an Gerichte zu überstellen. 

Verstörende Aussagen von Kardinal Pell vor der Royal Commission zu Missbrauchsfällen

Eine Anhörung vor einer Royal Commission, die 2013 eingesetzt worden war, um unter anderem auch die Missbrauchsskandale der Katholischen Kirche in Australien zu untersuchen, hatte Pell noch vom Vatikan aus mit einer Videoschaltung über sich ergehen lassen. Zwar war schon das, angesichts der unvergleichlich herausgehobenen Position dieses Kardinals, ein echtes Novum in der Kirchengeschichte, aber Pell war eben immer noch durch den völkerrechtlichen Sonderstatus des Vatikans geschützt. 

Pell verstörte bei der erwähnten Anhörung durch Sätze, die in Australien als gefühl- und teilnahmslos verstanden wurden. Beispielsweise angesprochen auf den Fall eines Priesters, der sich sexuell an Schutzbefohlenen vergangen hatte, antwortete der Kardinal: „Eine traurige Geschichte, die mich nicht sehr interessierte.“ Selbst als er an der Reaktion des Publikums im fernen Australien bemerkte, dass er gerade Gefühle tief verletzt hatte, konnte er sich nur zu diesem weiteren Satz aufraffen: „Das Leiden war echt und ich bedaure das sehr, aber es gab für mich keinen Grund, mich mit dem Ausmaß der Verbrechen dieses Mannes zu beschäftigen.“

Der komplett verunglückte Auftritt von Pell schadete dem Ansehen der Katholischen Kirche enorm. Und die Vorwürfe gegen den ehemaligen Präfekten des Wirtschaftssekretariates der Römischen Kurie wogen so schwer, dass mit George Pell zum ersten Mal ein so hochrangiges Mitglied der Führungsstruktur der Katholischen Kirche und dann auch noch ihrer absoluten Elite, des Kardinalskollegiums nicht mehr vom Papst durch die diplomatische Immunität des Heiligen Stuhls in Rom vor Strafverfolgung geschützt wurde. Der Schritt von Franziskus, Pell auch in Person irdischen Richtern zu überstellen, sollte dem Ansehen der Kirche helfen. Doch bereits seinerzeitige Verurteilung von Pell könnte in Rom eventuell dafür gesorgt haben, dass möglicherweise wohlwollende Kurienmitglieder oder hochrangige Vertreter der Weltkirche in anderen Ländern erschreckt alle Gedanken an einen offeneren und offensiveren Umgang mit dem Missbrauchsthema sofort beendeten.

Der Fall Pell könnte trotz Freispruch die Position des Papstes schwierig werden lassen

Die Tatsache, dass Pell 400 Tage in Haft verbringen musste, obwohl er nun rechtsstaatlich als unschuldig und zu Unrecht Eingesperrter gilt, dass also im streng rechtsstaatlichen Sinne Gerechtigkeit hergestellt wurde, wird in der Römischen Kurie mit Sicherheit nicht als Genugtuung empfunden, sondern Papst Franziskus wird wahrscheinlich unter mächtigen Druck geraten, dass er einen seiner wichtigsten Getreuen ohne Not einer aus Sicht der Kardinäle entwürdigenden Behandlung ausgesetzt habe. Daran wird auch nichts, dass Franziskus nur wenige Stunden nach der Freilassung von Pell in Rom bei einer Predigt den Kardinal nicht erwähnte, aber für alle betete, die aus blinder Wut zu Unrecht verurteilt würden. Ob die kircheninterne Untersuchungen der Missbrauchsvorwürfe gegen Kardinal Pell nun fortgeführt werden, ist vollkommen offen. 

Die Reaktionen von Missbrauchsopfern und ihren Angehörigen sowie von Hilfsorganisationen für diese traumatisierten Menschen sind eindeutig. Blankes Entsetzen. In australischen Medien wurde eine Anwältin zitiert, die den Vater eines verstorbenen Missbrauchsopfers vertritt: „Sein Herz ist gebrochen. Wir werden trotz der Entscheidung des Obersten Gerichts weiter eine Zivilklage für unseren Mandanten verfolgen.“

Möglicherweise zivilrechtliche Klagen gegen Pell

Und genau darin liegt die verbliebene Hoffnung von enttäuschten Missbrauchsopfern, ihren Angehörigen und Unterstützern, denn zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Pell laufen nach wie vor, beispielsweise Schadenersatzforderungen. Möglicherweise muss sich George Pell aber noch einmal strafrechtlich verantworten, denn möglich sind auch Klagen wegen Meineides und Behinderung der Justiz. Das Netzwerk von Hilfsorganisationen in Australien, die Menschen unterstützen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, ist jedenfalls fest entschlossen, den jetzigen Freispruch und die Freilassung von Kardinal Pell zwar als rechtsstaatliches Faktum zu respektieren, aber aus ihrer Sicht Gerechtigkeit im juristischen Sinne zu erlangen.  

Quelle!:

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