Am Ende wurden etwa 20 Personen ganz abgewiesen, weil angeblich weder im Anhörungsraum noch im Übertragungsraum noch Plätze verfügbar gewesen wären. Dabei soll es im Übertragungsraum noch Plätze gegeben haben. Einige der Abgewiesenen blieben und verfolgten die Anhörung auf ihren Handys. Der Vorgang ist ein Skandal. Es soll sogar ein Mann abgewiesen worden sein, weil er ein T-Shirt mit der Israel-Flagge trug. Wer darüber genaue Informationen hat, melde sich bitte bei mir, damit ich Beschwerde einlegen kann.
Was sich während der Anhörung abspielte, verdient eine genauere Analyse, als ich sie gestern abgeben konnte“, so Vera Lengsfeld auf ihrem Internetblog.
Wir haben mit der “Erklärung 2018” klar in ein Wespennest gestochen. Zu einem Anliegen tausender Bürger musste nun in Form einer Petition vonseiten der Politik ENDLICH Stellung bezogen werden.
Nebelkerze Nummer 1: Das Schengen-Abkommen gebiete dieses Vorgehen. Falsch. Die in Schengen vereinbarte Freizügigkeit zwischen den Vertragsstaaten gilt ausschließlich für die Bürger eben dieser Vertragsstaaten. Krings projiziert Schengen auf die ganze Welt. O-Ton: “Die Grenzen waren auch vorher schon offen!”
Nebelkerze Nummer 3: Staatssekretär Krings benutzt den Begriff “humanitäre Migration” und sagt: “Dieses ist praktisch zu 100 Prozent geregelt durch internationales Recht und Europarecht.“ Das heißt wohl: Da kann man nix machen … Aber: Humanitäre Migration findet ausschließlich (!) in geregelten Aufnahmeverfahren statt, in denen humanitäre (!) Organisationen – und nicht Schlepper – zahlenmäßig festgelegte (!) Flüchtlingskontingente für Aufnahmewillige (!) Staaten zusammenstellen. Beim BAMF heißt es dazu: “Deutschland nimmt anlassbezogen schutzbedürftige Menschen aus akuten Krisengebieten auf und ermöglicht ihnen die Einreise in die Bundesrepublik.” Von einer eigenmächtigen illegalen Einreise eines jeden x-beliebigen Afrikaners, Afghanen oder Arabers in ein Zielland seiner Wahl ist bei humanitärer Migration nicht die Rede. Ganz im Gegenteil: Die vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen registrierten Flüchtlinge verlieren (!) ihren UN-Flüchtlingsstatus, wenn sie sich auf eigene Faust auf die Reise in ein Zielland machen. Erst Merkel und ihre Helfershelfer machen aus Illegalen “Legale” – ein rechtlich sehr fragwürdiges Projekt, in das der promovierte Jurist Dr. Krings verstrickt ist.
Als ein FDP-Vertreter im Petitionsausschuss eine Überwachung der Außengrenzen fordert und feststellt, dass diese nicht gegeben sei, fragt er Krings, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei. Krings antwortet in Form einer Diagnose und attestiert dem Patienten Deutschland: “Natürlich ist als Befund festzustellen: Deutschland ist ein Einwanderungsland.“
Richtige Einwanderungsländer dagegen wählen genau aus, wer kommen darf und wer nicht.
Dank an einen ehemaligen CDU-Wähler aus dem Wahlkreis von Krings, der den Stoff für diese Analyse lieferte“.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Vera Lengsfeld Internetseite.
Öffentliche Anhörung der Petition Asylrecht „Gemeinsame Erklärung 2018“:



