Freitag, Mai 3, 2024
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Verdachtsfall AfD: Parteimitglieder genießen auf Twitter die „Schlappe“ des Verfassungsschutzes

Viele AfD-Politiker und andere Internet-Benutzer haben auf Twitter ihre Reaktionen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum Ausdruck gebracht, das am Freitag eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz vorerst untersagte.Wie Gerichtssprecher Michael Ott gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte, habe das Verwaltungsgericht mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb laut Reuters zunächst offen.

Das Gericht warf dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben. Durch Medienberichte sei die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekanntgeworden, und damit sei in „unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“ worden.

Der Co-AfD-Chef Tino Chrupalla, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Sebastian Münzenmaier und Leif-Erik Holm, sowie die Bundestagsabgeordnete von der AfD, Joana Cotar, schrieben am Freitag im Zusammenhang mit dem Fall über eine „Klatsche“ für den Verfassungsschutz.

Aus der Sicht der Fraktionsvorsitzenden der AfD im Bundestag, Alice Weidel, handelte es sich um eine „Schlammschlacht gegen die AfD“. Ihre Parteikollegen, darunter Malte Kaufmann, forderten den Rücktritt des Verfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang.

Einige Twitterer kritisierten die Aussagen der AfD-Politiker. Laut dem Journalisten Marco Fieber irrt sich Chrupalla, der die Gerichtsentscheidung als „großen Sieg verkauft“, denn sie ändere „faktisch gar nichts“.„Denn der VS hatte dem Gericht schon zuvor zugesagt, bis zum Ende des laufenden Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der AfD nicht zu beobachten. Was Chrupalla weglässt, ist das Wörtchen ‚vorerst‘!“, schrieb Fieber.

Der Userin unter dem Namen „Gabriele Friebe“ zufolge hat die versuchte Maßnahme des Verfassungsschutzes einen Schaden für das Image der AfD in den Medien angerichtet.

Ende Januar hatte die AfD eine einstweilige Anordnung gefordert, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als „extremistische Bestrebung“ und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die Partei nach Reuters-Informationen mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtung zu verbieten.Sind Sie in den sozialen Netzwerken aktiv? Wir auch! Werden Sie SNA-Follower aufTelegram,TwitteroderFacebook! Für visuelle Inhalte abonnieren Sie SNA beiInstagramundYouTube!

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