Freitag, Mai 3, 2024
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Verfassungswidrig? Brandenburger Landtag beschließt Paritätsgesetz

Brandenburg – Am Donnerstag hat sich der brandenburgische Landtag vom Grundsatz der freien Wahlen verabschiedet und sich für die Einführung eines Paritätsgesetzes ausgesprochen. Ab Juni 2020 soll die Wählbarkeit auf Listenplätzen dann vom Geschlecht abhängig sein. 

Der Landtag von Brandenburg hat am Donnerstag das erste Gesetz in Deutschland beschlossen, das für eine gleiche Vertretung von Frauen und Männern im Parlament sorgen soll, so die Lesart und der Jubel der Mainstreammedien wie der Zeit zum Gesetz. Mit den Stimmen der regierenden rot-roten Koalition von SPD und Linke und selbstredend der, der oppositionellen Grünen, wurde der Grundsatz der freien Wahlen ausgehebelt. „Wir machen etwas Unerhörtes. Wir wollen, dass der Anteil der Frauen im Parlament dem Anteil in der Bevölkerung entspricht“, so der Jubel der SPD-Landtagsabgeordneten Klara Geywitz zu dem ultra-linken Gesetzesbeschluss, das Parteien dazu verpflichtet, bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten auf den Landeslisten aufzustellen.

Ausgenommen hiervon ist nur die Aufstellung der Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Hier kann noch per Eignung und nicht per kampffeministischer Geschlechterregulierung gelistet  werden.

Die CDU lehnte den Gesetzentwurf ab, bekräftigte jedoch, dass das Ziel einer paritätischen Vertretung richtig sei. Dies sei jedoch nicht mit einer Quote zu erreichen. Die einst liberale FDP sprach sich ebenfalls gegen das Paritätsgesetz aus. Dies mache das Geschlecht letztlich zu einem limitierenden Merkmal. Echte Gleichstellung sei erst erreicht, wenn es vollkommen egal ist, welchem Geschlecht man angehört. „Nach dem Genderwahnsinn folgt in Brandenburg der Quotenwahnsinn.“

Das Gesetz sei „klar verfassungswidrig“, so die AfD-Landtagsabgeordnete Birgit Bessin. Die AfD-Politikerin bezog sich auf das Gutachten der Landesregierung sowie des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags, die laut der FAZdas Gesetz im Herbst des vergangenen Jahres so eingestuft hatten.

Die Brandenburger Piraten-Partei und die Jugendorganisation der Brandenburger Liberalen haben laut Legal Tribune bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Die Piraten, die nicht im Landtag vertreten sind, sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien.

Die weit im linkspolitischen Gefilde stehende Bundesjustizministerin Katerina Barley (SPD) hatte vor der Abstimmung zum Paritätsgesetz angekündigt, sich für eine gleichartige Wahlrechtsreform im Bundestag einzusetzen. Auch Genossin Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach sich für die „Reform“ des Wahlrechts aus. (SB)

@jouwatch

Quelle!: zaronews

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