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Verschärfungen des Waffenrechts endgültig beschlossen – diese Änderungen treten Mitte 2020 in Kraft

Der Bundesrat hat am Freitag für Verschärfungen im Waffenrecht gestimmt. Die Neuerungen sollen zum Großteil Mitte 2020 in Kraft treten.

Der Hintergrund für die Verschärfung seien der Terroranschlag von Halle sowie der Mordfall Lübcke. So werden die Behörden künftig verpflichtet, vor jeder Erteilung einer Waffenerlaubnis immer erst beim Verfassungsschutz nachzufragen. Diese Veränderung soll Extremisten den Zugriff auf Waffen erschweren.

Geplant sei auch ein Ausbau des Waffenregisters, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen neue Meldepflichten für Waffenhersteller und -händler eingeführt werden. Die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen werde dabei ebenfalls begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren.

Allein für das Jahr 2017 schätzte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass „750 Rechtsextremisten in Deutschland legal Waffen besitzen. In Bayern etwa haben 191 Rechtsextremisten den Sicherheitsbehörden zufolge eine Waffenerlaubnis, in Mecklenburg-Vorpommern weiß das Innenministerium derzeit von 50 Personen (…), und in Sachsen dürfen derzeit 22 Rechtsextremisten legal mit Waffen schießen.“

aa/sb/dpa

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