Dienstag, April 16, 2024
StartPolitikEUVerunglimpfung der EU-Symbole in Deutschland bald strafbar

Verunglimpfung der EU-Symbole in Deutschland bald strafbar

Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches eingereicht. Nun werden den Flaggen der Europäischen Union und anderer Länder strafrechtlicher Schutz gewährleistet. Wer diese öffentlich verbrennt, soll künftig mit einer Strafe belegt werden.

Laut dem Gesetz steht die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der Europäischen Union unter Strafe. Dafür ist jetzt eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Im Gesetz wird der strafrechtliche Schutz auf die öffentlich gezeigten Flaggen erweitert und dehnt sich nun auch auf das Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen, Unkenntlichmachen, Entfernen sowie das Verüben beschimpfenden Unfugs aus. Überdies soll die Verunglimpfung der ausländischen Flaggen strafbar sein. Das Verbrennen des Staatssymbols während der Demonstrationen ist nachfolgend auch mit einer Strafe zu belegen. 

Den Mitteilungen des Bundesrates zufolge sei der Initiator dieser Gesetzesänderung Sachsen, das im Juni 2019 eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Bundesrat eingebracht hatte. Als Trigger dafür sollen rechte Protestkundgebungen im Vorfeld der Europa-Wahlen gedient haben, bei denen Flaggen der Europäischen Union „zertrampelt und an einen Galgen gehängt wurden“. Einen Anlass hatten aber auch die Vorfälle im Jahr 2017 gegeben, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen zerstört hatten.

ao/mt/dpa 

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