Sonntag, April 28, 2024
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Verwaltungsgericht: AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten

Bayern/Dachau – Alice Weidel, AfD-Fraktionschefin darf am Samstag nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts keinen Wahlkampfauftritt im Münchner Vorort Dachau abhalten. Als Begründung führte das Gericht an, dass es bei einer AfD-Veranstaltung vor drei Wochen zu Sachbeschädigungen gekommen sei.

Bei der Veranstaltung im Münchner Vorort Dachau war für den morgigen Samstag eine AfD-Wahlkampfveranstaltung im städtischen Adolf-Hölzl-Haus, von der AfD angekündigt worden, bei der Alice Weidel als Gastredner auftreten sollte.

Im benannten städtischen Saal seien bei einer vorherigen AfD-Veranstaltung mehrere Plakate mutwillig zerstört worden, die für den „Tag der offenen Moschee“ im Rahmen der „Interkulturellen Wochen“ in Dachau warben. „Teilnehmer der Veranstaltung zerrissen die Stadtplakate im Gebäude“, so Stadtjuristin Katarina Ludwig gegenüber dem Focus.

Daraufhin habe die Stadt Anzeige gegen die AfD erstattet und der Partei verboten, das Gebäude weiter zu nutzen. Gegen dieses Verbot hatte die Partei Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt – und jetzt verloren. (SB)

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