Der Bayerische Verfassungsschutzbericht 2019, der im April vorgestellt wurde, darf in seiner bisherigen Form nicht mehr veröffentlicht werden. So entschied das Verwaltungsgericht München. Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage des umstrittenen Vereins Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI).
In dem Bericht wird erstmals die 1981 gegründete Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt als rechtsextremistische Organisation aufgeführt. Der Verein verbreite, so der Verfassungsschutz, antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte. Auch träten bei den ZFI-Treffen rechtsextreme Redner auf.
Die ZFI selbst stellt sich als Verein dar, der „ausschließlich der Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung“ diene. Er widme sich „zugleich der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs- Gedankens“. Kritiker werfen der ZFI Geschichtsrevisionismus und die Bagatellisierung von Nazi-Kriegsverbrechen vor.
Der Verein wehrte sich dagegen, in dem Bericht als rechtsextremistische Organisation aufgeführt zu werden – und das Gericht gab ihm mit einem Urteil vom 17. Juli Recht, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte.
„Tatsächliche Anhaltspunkte für vom Kläger ausgehende verfassungsfeindliche Bestrebungen waren nicht festzustellen“, hieß es in dem Gerichtsbeschluss. Dem Freistaat werde darum untersagt, den Verein als rechtsextrem zu bezeichnen und den Verfassungsschutzbericht mit der entsprechenden Passage zu verbreiten. Am Mittwoch war der Mitte April veröffentlichte Verfassungsschutzbericht online nicht mehr abrufbar.
ls/mt/dpa



