Sonntag, April 28, 2024
StartZARONEWS PresseAgentur„Wahnsinn“ – Messermörder wird wohl freigesprochen

„Wahnsinn“ – Messermörder wird wohl freigesprochen

Offenburg – Erneut wiederholt sich der Albtraum, den wir schon aus anderen Gerichtssälen kennen. Ein importierter Gewalttäter schlachtet ein deutsches Opfer ab und wird von deutschen Scharia-Kuschelrichtern für „wahnsinnig“ oder zumindest schuldunfähig erklärt. Zum Entsetzen der Hinterbliebenen. Im Falle des wegen Mordes angeklagten abgelehnten Asylbewerbers Saleban A. (27), der am 17. August 2018, den Offenburger Arzt Joachim T. (52) mit dreißig Messerstichen umbrachte und seine Arzthelferin schwer verletzte fordert die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Die Begründung ist an Paradoxie nicht mehr zu überbieten. 

Der Täter habe „nach außen hin“ zwar planvoll gehandelt, wohl aber „wahngesteuert“. Somit ist er nach Paragraf 20 des Strafgesetzbuchs „schuldunfähig“. Er kann also nicht als Mörder verurteilt werden. „Ich beantrage daher Freispruch und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.“ resümiert Staatsanwalt Kai Stoffregen, laut Stuttgarter Nachrichten, in seinem Schlussplädoyer und verursacht mit seiner Forderung Erstaunen und Entsetzen auf den Zuschauerbänken des gut gefüllten Gerichtssaales. Zuvor hatte der Jurist per Detail erläutert, dass alle Merkmale eines gut vorbereiteten und heimtückischen Mordes erfüllt seien.

So habe Saleban. A, der aus Dschibuti stammt, den in der Flüchtlingshilfe aktiven Arzt nicht nur mit einer Kaskade von mehr als dreißig Messerstichen in Brust und Hals gezielt getötet, sondern die Tat von langer Hand geplant. Dies gehe aus handschriftlichen Aufzeichnungen hervor, die bei ihm gefunden wurden. Fast zwei Jahre war der 27-Jährige bei Joachim T. in Behandlung. In dieser Zeit hätte sich der abgelehnte Asylbewerber nach Ansicht des Gerichtes und dem forensischen Experten Stefan Bork in den Wahn hineingesteigert, der Arzt hätte ihn durch eine „medizinisch nicht notwendige Blutabnahme vergiftet“. Seine Analyse: Der Angeklagte leidet an einer „paranoiden Schizophrenie“. Er habe eine krankhafte seelische Störung.

Anwälte drücken auf die Tränendrüse

„Am rechtsstaatlichen Gebot, wonach kranke Täter nicht verurteilt werden dürfen, gebe es nichts zu rütteln. Der Anwalt wies aber darauf hin, dass der Psychiater das Gutachten ohne Mitwirkung des Angeklagten und nur auf der Kenntnis einiger Akten und kurzer Eindrücke habe erstellen müssen“, so die Stuttgarter Nachrichten.

Im Klartext: Das Gutachten baut nicht einmal auf fundierten Beobachtungen auf. Der Angeklagte hält sich für unschuldig und die Justiz erklärt ihn auf Grund seiner bestialischen Tat und seinen Hass gegenüber dem Arzt für wahnsinnig und damit schuldunfähig. Der Anwalt und andere Nebenklägervertreter finden sich damit ab und drücken lediglich ein wenig auf die Tränendrüse.

„Alle verwiesen auf das unendliche Leid, das die Tat bei der Familie ausgelöst habe. Die Tochter des getöteten Arztes wird demnächst ihren elften Geburtstag feiern – ohne ihren Vater. „In bewundernswerter Weise“ meistere sie mittlerweile wieder ihr Leben und unterstütze ihre Mutter, berichtete die Rechtsanwältin Stephanie Vogt.“ schreibt die Stuttgarter Zeitung weiter. Auch der Verteidiger unterstützt die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik und hofft, dass der Täter erkennt, was er angerichtet hat. Fazit: Wer nach Deutschland kommt, mit seinem Leben nicht mehr fertig wird, mordet und wird für „wahngesteuert“ erklärt. Wahrscheinlich wäre auch ein Anis Amri in Deutschland freigesprochen worden, wenn ihn nicht ein italienischer Polizist zuvor erschossen hätte. (KL)

@jouwatch

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