Montag, April 29, 2024
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Weil Frankfurter Gericht Brief zu spät verschickte: Islamist kommt vorzeitig frei

Der Islamist Bilal G., der 2018 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, ist offenbar wieder auf freiem Fuß. Grund – ein formaler Fehler des zuständigen Landesgerichts.

Laut der Frankfurter Rundschau (FR) soll Bilal G. am Donnerstagabend entlassen worden sein. Der Beschluss des Oberlandesgerichts soll der Frankfurter Rundschau vorliegen. Die Anwältin von Bilal G., Seda Basay-Yildiz, sagte dem Blatt gegenüber: „Herr G. kommt zunächst aus formellen Gründen frei, weil es das Landgericht versäumt hat, der Verteidigung das Urteil fristgerecht zuzustellen – das haben wir gerügt.“

Das Frankfurter Landesgericht verurteilte den 30-Jährigen Ende 2018 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe. Der Islamist soll im Herbst 2013 einen 16-jährigen Schüler dabei unterstützt haben, nach Syrien auszureisen, wo sich der junge Mann den islamistischen Kämpfern angeschlossen habe. 2014 sei der Schüler in Syrien gestorben.

Das Urteil sei damals härter ausgefallen, als von der Staatsanwaltschaft beantragt, hieß es weiter. Diese habe zweieinhalb Jahre gefordert. Die Anwältin von Bilal G. habe auf Freispruch plädiert und nach dem Urteilsspruch angekündigt, in Revision zu gehen.

Begründung des Oberlandesgerichts

Für eine Revision beim Bundesgerichtshof habe die Verteidigerin jedoch eine schriftliche Fassung des ausgefertigten Urteils benötigt. Laut der Frankfurter Rundschau brauchte das Landgericht über fünf Monate, bis es den Brief an Basay-Yildiz zustellte.

Mit der Zusendung des Urteils habe sich das Landgericht viel zu viel Zeit gelassen, begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung, den 30-Jährigen aus dem Gefängnis zu entlassen. Das Landgericht habe damit gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verstoßen.

Gemäß dem Beschleunigungsgebot muss über einen Menschen in Haft jedoch möglichst schnell entschieden werden. Sollte ein Revisionsverfahren die Unschuld des Angeklagten erweisen, soll dieser so kurz wie möglich zu Unrecht in Haft gesessen haben. Bilal G. habe sich inzwischen seit einem Jahr und zehn Monaten im Gefängnis befunden. Eine Fortdauer der Haft würde „zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis stehen“, so das Oberlandesgericht.

mka/gs

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