StartPolitikEuropaWer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?

Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?

Des Despoten Eigennutz hängt an Sicherheit und Schutz. Darum sind allzeit bereit – die Jungs von der Staatssicherheit.  Sie tun dem Despoten nützen, indem sie die „Verfassung“ schützen. Doch sieht man diese Sache nüchtern, nützt solcher Schutz den Arschgesichtern. 

Es ist ein Skandal in mehrerlei Hinsicht. Die AfD läßt ein parteiinternes Gutachten erstellen zu der Frage, welche Vokabeln künftig besser zu vermeiden seien, um einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entgehen. Allein das ist schon von einer gewissen Erbärmlichkeit. Redakteure des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks berichten nach Bekanntwerden dieses Gutachtens hämisch, es sei für die AfD nach hinten losgegangen, obwohl die Erkenntnisse aus diesem Gutachten nahelegen, daß der Verfassungsschutz selbst Anlaß zur Besorgnis um die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDG) geworden ist.

Dennoch sehen weder AfD noch Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk die Notwendigkeit, angesichts der bekannt gewordenen, absolut skandalösen Vorgehensweise des Verfassungsschutzes die Behörde selbst frontal auf die Hörner zu nehmen, um den ganzen Vorgang in einen veritablen Shitstorm gegen Regierung und Verfassungsschutz zu verwandeln. Es gilt ganz offensichtlich: Hoch lebe die Staatssicherheit! Laßt uns vor ihr niederknien, denn sie ist der liebe Gott – und dadurch sakrosankt.

Was ist passiert?

Aus Furcht vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz hatte die AfD eine Kommission unter Leitung des Juristen Roland Hartwig gebildet, die wiederum ein Gutachten erstellen ließ, welches als Grundlage dienen sollte, um parteiinterne Verhaltensregeln zu erlassen, die eine solche Beobachtung verhindern sollen. Der Befund in diesem Gutachten ist erschreckend – und zwar nicht primär hinsichtlich der AfD, sondern mit Blick auf den Verfassungsschutz selbst. Das Gutachten im Auftrag der Hartwig-Kommission wurde erstellt von dem emeritierten Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, der bereits mehrfach auf AfD-Veranstaltungen gesprochen hatte.

Was Murswiek im Auftrag der AfD nun herausgefunden hat, birgt politischen Sprengstoff.  Dem NDR, sowie dem WDR und der „SZ“ liegt eine zehnseitige Zusammenfassung des Gutachtens vor, erstellt von AfD- Kommissionsleiter Hartwig. Dieser Zusammenstellung zufolge nennt Staatsrechtler Murswiek in seinem Gutachten zahlreiche Beispiele für Äußerungen, die von den Verfasssungsschutzbehörden als Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet wurden. Darunter seien Begriffe wie „Fremdenfeindlichkeit“, „Islamfeindlichkeit“ oder auch „rassistische Diskriminierungen“. Auch die Verwendung von Wörtern wie „Systemparteien“, „Umvolkung“, „Großer Austausch“, „Volkstod“, sowie die Bezeichnung von „Flüchtlingen“ als „Invasoren“ betrachten Verfassungsschützer als Hinweis auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Ebenfalls problematisch seien dem Gutachten zufolge auch sämtliche Relativierungen des Nationalsozialismus, Geschichtsrevisionismus und das Schüren von Ängsten vor den Konsequenzen der Masseneinwanderung. Gerade Letzteres werde als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit – und damit als Verfassungsfeindlichkeit gewertet, heißt es in der AfD-Zusammenfassung des Murswiek-Gutachtens.

Der größte Skandal

Die antidemokratische Quadratsauerei besteht darin, daß die Altparteien versuchen, die Debatte von ihren Begrifflichkeiten zu trennen. Es geht um die Migrationsdebatte. In der werden diese Begriffe verwendet. Es geht aber um die Debatte, und nicht um die Begriffe. Was hier mithilfe des Verfassungsschutzes probiert wird, das ist, die AfD vor ein Dilemma zu stellen: Entweder sie läßt sich Sprache und Begrifflichkeiten vorschreiben, oder sie muß sich als außerhalb des Grundgesetzes verorten lassen. Das ist die Kaperung des gegnerischen Begriffs zum Sieg in der Sache. Eine linke Strategie, die schon viel zu lange funktioniert. Franz Josef Strauß hat diese Taktik bereits 1980 glasklar erkannt und benannt. Seine weise Erkenntnis: Der Kampf um die Sprache ist wesentlich für die geistige Selbstbehauptung.

Es ist ein absolutes Unding, daß der Verfassungsschutz anhand der Stigmatisierung aktuell verwendeter Begriffe in politische Debatten eingreift, um die Verfolgten des „antifaschistischen“ Pöbelterrors – zusammengeschlagene AfD-Politiker nämlich – über deren Wortwahl als außerhalb des Grundgesetzes einzustufen, während der Terrorpöbel weiterhin  toleriert und finanziert wird. Ein Verfassungsschutz, der das mit sich machen läßt, schützt keine Verfassung mehr, sondern Parteiprogramme. Er ist selbst ein Problemfall der Demokratie.

Wo bleibt der Aufschrei?

Wäre in unserer merkelistisch deformierten Demokratie bei den Öffentlich-Rechtlichen noch irgendein Interesse an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen dieser Republik vorhanden, dürfte man angesichts eines solchen Skandals annehmen, daß in den Sendeanstalten und in den Redaktionen Federkiel, Mikrofon und Kamera angespitzt und scharf gestellt werden, um einen politischen Skandal öffentlich zu machen, gegen den Kujaus Hitler-Tagebücher als medialer Mückenschiß daherkämen.

Doch was passiert stattdessen? Für die ARD-Tagesschau verfassen Sebastian Pittelkow, NDR, und Katja Riedel, WDR, einen Bericht, der vor Häme gegen die AfD nur so tropft. Grundtenor: Das Murswiek-Gutachten im Auftrag derAfD sei für die Partei ein Schuß gewesen, der nach hinten losgegangen ist.

Genauer: Nach Gaulands berüchtigtem „Vogelschiss“-Vergleich, Peter Boehringers Bezeichnung der Massenimmigtration als einer „irreversiblen Umvolkung“ und Björn Höckes Vorschlag, bei den Renten einen Zuschlag für deutsche Staatsbürger einzuführen,  dämmere der Partei, dass solche Aussagen zum Problem werden könnten.

Wem dämmert es?

Tatsächlich dämmert dem Bundesbürger und Wähler allmählich etwas ganz anderes, nämlich, daß Bundesregierung, Verfassungsschutz und Öffentlich-Rechtliche dabei sind, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschand in die Tonne zu treten – und daß sie sich dabei auch noch großartig vorkommen im überheblichen Wahn ihrer üblen Selbstgerechtigkeit. Daß der Verfassungsschutz selbst inzwischen zum Problemfall geworden sein könnte, das dämmert dem aufmerksamen Bundesbürger.

Die bürgerlichen Rechte nach Art. 5 Grundgesetz, welcher Rede- und Meinungsfreiheit garantiert, wurde bereits durch das Maas´sche NetzDG mit Füßen getreten, ohne daß Reaktionen aus Parteien und Redaktionen in dem Umfange zu beobachten gewesen wären, die dieser, nunmehr ein gutes Jahr zurückliegende Skandal, absolut verdient gehabt hätte. Ein bißchen Gemäkel hier, ein wenig mürrisches Geplänkel dort, – das ist es bis heute gewesen mit den Aktionen gegen das despotische NetzDG  des früheren Bundesjustizminister, der als nunmehriger Außenminister wie vom Boden verschluckt zu sein scheint. Lebt der kleine Saarländer eigentlich noch? Gibt es überhaupt noch ein Bundesaußenministerium?

Frontbericht

Pfeilgerade recken heute, nach Bekanntwerden des Gutachtens, die altbekannten Verfassungsfeinde aus der Spezialdemokratie frech ihre Köpfe aus den Schützengräben, um dem Giftgaseinsatz des Bundesverfassungsschutzes gegen die AfD noch ein paar Salven aus ihren rostigen roten Büchsen hinterherzuschicken. Ganz vorne dabei beim Sturm auf Rede- und Meinungsfreiheit, sowie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, „Pöbelralle“ der Unsympath, der sich in der parteiinternen Haltungswertung der Spezialdemokraten anscheinend doch noch bis in den Rang des Demokratiebannführers hochzuarbeiten gedenkt.

„Die AfD sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie die Grundrechte und Grundwerte unserer freiheitlichen Verfassungsordnung aktiv bekämpft“, geiferte der SPD-Bundesvize im „Handelsblatt“ bar jeglicher Wahrheitsliebe und völlig an der Realität vorbei. Solidarischen Feuerschutz erhält er vom nächsten Demokratiebekämpfer des untergehenden Sozialistischen Reichs, dem Großsprecher des Seeheimer Kreises in der SPD, Johannes Kahrs. Der tönte im „Handelsblatt“, die Handlungsempfehlungen sprächen für sich. Der Gausozenleiter: „Die AfD ist eine rechtsradikale Partei, die in weiten Teilen inzwischen rechtsextrem ist.“ Er halte die Beobachtung der Partei durch die Staatssi … den Verfassungsschutz für einen „Selbstläufer“. Über die AfD äußerte er sich folgendermassen: „Sie hetzen, spalten, schüchtern ein und schüren Ängste.“

Und so sicher wie das Amen in der Kirche wagen sich sofort auch Grüne und Gelbe aus den Schützengräben heraus. Die Nachrichtenagentur dts meldet:

„Für Politiker von FDP und Grünen ist die AfD trotz der Handlungsempfehlungen in einem parteiinternen Gutachten ein Fall für den Verfassungsschutz. „Es ist skurril, dass ausgerechnet die selbst ernannten Verfechter von freier Rede und Meinungsfreiheit sich selbst einen Maulkorb verpassen wollen, um ihre politischen Vorhaben zu verschleiern und einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entgehen“, sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle dem „Handelsblatt“.

Der Gipfel der Perfidie ist es, einem, dem verfassungswidrige Prügel angedroht werden, auch noch vorzuwerfen, daß er sich vor seiner Keulung schützen will.

„Dabei sei nicht allein die radikale Sprache der AfD ein möglicher Anhaltspunkt für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.“

Konstantin Kuhle gehört feinsahniges Fischfilet in den Rachen gestopft, bis es ihm die pseudoliberalen Glotzer so weit herausdrückt, daß er die Texte grüner und linker Verlautbarungen endlich lesen kann. Ein Wahnsinn, dieses bigotte Personal, mit dem der deutsche Bundestag kontaminiert ist.

„Anhaltspunkte sind vielmehr auch die Verbindungen zwischen der AfD und der Identitären Bewegung, die Beschäftigung von Mitarbeitern aus der rechtsextremen Szene und der Einsatz von rechtsextremen Ordnern bei AfD-Veranstaltungen“, so Kuhle. Aus Sicht des Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dokumentieren die Verantwortlichen in der AfD mit dem Gutachten die „extreme Radikalisierung“ ihrer Partei. „Bei der jetzt selbst erstellten Liste von Symptomen für eine Verfassungsfeindlichkeit kommt die Partei offenbar zur Selbstdiagnose, dass die AfD verfassungsrechtlich verloren ist“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“. „Es ist verheerend für unsere Demokratie, dass Vertreter einer solchen Vereinigung in den Parlamenten unseres Landes sitzen.

Neutrale Kriegsberichterstatter hingegen sehen in den geifernden Internationalsozialisten die real existierende Gefahr für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik und sind davon überzeugt, daß eine Allianz von Unions-, Grün-, Gelb-   und Spezialdemokraten die Beamten des Bundesverfassungsschutzes bereits in Geiselhaft genommen haben, um zu verhindern, daß sie ihrem gesetzlich geregelten Auftrag nachkommen, demzufolge sie inzwischen die Systemparteien unter Beobachtung zu stellen hätten.

Kommende Woche wird es in den Landesämtern für Verfassungsschutz „Beratungen“ darüber geben, ob die gesamte AfD, die inzwischen bundesweit in Landtagen sowie im Bundestag sitzt, zum Beobachtungsobjekt des „Verfassungsschutzes“ deklariert werden soll. Bisher hatten sich die Verfassungsschützer auf einzelne Personen und Gruppen beschränkt, namentlich auf drei der neu in den bayerischen Landtag eingezogenen Abgeordneten und auf die, als extrem rechts eingestufte,  „Patriotische Plattform“ der Partei.  Die AfD befürchtet, eine Ausdehnung der Beobachtung auf die Gesamtpartei könnte bürgerliche Mitglieder und Wähler aus der „Mitte“ verschrecken.

Wie Arbeitsgruppenleiter Hartwig die Empfehlungen aus dem Murswiek-Gutachten in Verhaltensregeln umsetzen will, so daß diese von einem Großteil der AfD akzeptiert werden, ist bislang unklar. Die AfD verwendet derzeit nahezu alle der genannten Begriffe. Dieser Sachverhalt führe zu einem für die Partei erdrückenden Befund, heißt es in dem, offensichtlich in Blindenschrift verfassten Bericht der beiden ARD-Redakteure für die Tagesschau.

„Dann können wir uns auch gleich auflösen“

Mit diesen Worten sollen einige prominente AfDler aus dem rechten Lager auf die Absicht reagiert haben, parteiinterne Sprachregeln als Reaktion auf Murswieks Gutachten zu erlassen. AfD-Chef Alexander Gauland wollte sich auf Anfrage zu dem Gutachten nicht äußern, heißt es in dem Bericht der ARD-Tagesschau.

Resümee

Auffällig ist der Zeitpunkt dieses Skandals. Erst durch die Landtagswahlen in Bayern und Hessen scheint den Systemparteien wirklich klar geworden zu sein, daß es für sie selbst fünf vor zwölf ist. Nun werden alle Register der verfassungswidrigen, parteipolitischen Macht gezogen.

Schluß mit der devoten Kriecherei vor dem antidemokratischen  Totalitarismus von Regierung und öffentlich-rechtlichen Medien! Absolut niemand hat sich in der Bundesrepublik seine Wortwahl und den Inhalt seiner Meinungsäußerung vorschreiben zu lassen. Alles Weitere regelt §130 StGB (Volksverhetzung) zuverlässig seit dem Jahr 1871, auch wenn er in der Zwischenzeit auf das Dreifache seines ursprünglichen Umfanges aufgeblasen worden ist. Die Urfassung von 1871: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Was vom Grundgesetz gedeckt ist und was nicht, steht im Gesetzestext und nicht in den Parteiprogrammen der zu Totalitaristen mutierten Systemparteien samt der von ihnen okkupierten Sendeanstalten und Redaktionen. Laut Grundgesetz wirken die politischen Parteien an der politischen Willensbildung mit. Grundgesetzwidrig ist es daher, als politische Partei die Meinungsbildung exklusiv zu betreiben und die eigene Diskurshoheit von einer Behörde schützen zu lassen. Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung und nicht die internationalsozialistische Weltanschauung. Die Altparteien selbst sind zum Krebsgeschwür der Demokratie geworden.

Das Murswiek-Gutachten ist alarmierend, zeigt es doch eindrücklichst, was aus dem vormaligen Verfassungsschutz geworden ist: Ein rechtswidrig in den Händen der wahren Verfassungsfeinde unseres Landes gehaltenes Kampfmittel zur Vernichtung des demokratischen Gegners. Es bestätigt sich einmal mehr, was meinereiner seit Gründung der AfD als „Wahlalternative 2013“ vorausgesagt hat: Das System wird an den Punkt kommen, an dem es ihm nicht mehr um Recht und Wahrheit geht, sondern um seinen bloßen Selbsterhalt an Recht und Gesetz vorbei. Von allem Anfang an habe ich dazu ermahnt, dem ursprünglichen Slogan „Mut zur Wahrheit“ treu zu bleiben.  Allein schon, daß es in der AfD Überlegungen gibt, wie man sich wohl am höflichsten vor dem verfassungswidrig gekaperten Hinrichtungsinstrument der wahren Abschaffer von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Staube wälzt, ist erbärmlich.

Was hier stattfindet, ist nichts weniger als ein Putschversuch der Verzweifelten in ihrer politischen Agonie. Der Verfassungsschutz selbst hat durch das Bekanntwerden seiner Bewertungskriterien offenbart, daß er die Verfassung nicht mehr schützt, sondern die Sterbenden vor ihrem politischen Tod bewahren soll. Das ist nicht seine Aufgabe.

Damit sind die Fronten klar: AfD und bürgerliche Demokraten haben sich entschlossener denn je gegen die Anmaßungen der (noch) herrschenden politisch-medialen Klasse zur Wehr zu setzen, ihren politischen Machtverlust mit aller Entschlossenheit zu verfolgen und die Putschisten gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit später vor Gericht zu stellen. Die einzigen derzeit noch existierenden Demokraten, die in einer Partei organisiert sind, nennen sich „Alternative für Deutschland“. Es gibt auf friedlichem Wege keine andere mehr.

@jouwatch

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