Sonntag, April 28, 2024
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Wie immer: Linker G20-Aktivist findet milden Richter – Bewährung

Hamburg – Nach den Bildern brennender Barrikaden und den schweren Ausschreitungen durch Linksautonome während des G20 Gipfels ging ein Aufschrei durch das Land. Einer der Akteure, der Flaschenwerfer Peike S, Krawalltourist aus den Niederlanden, wurde identifiziert und sollte als Sündenbock exemplarisch abgeurteilt werden. Richter Krieten verurteilte ihn zu zwei Jahren und sieben Monaten Knast. Eine Show-Urteil, das von Anfang an auf wackligen Füßen stand. Denn beim Flaschenwurf wurde niemand verletzt und der Niederländer ist nicht vorbestraft. Nun wurde das Urteil aufgehoben und in eine um zwei Monate verlängerte „Bewährungsstrafe“ umgewandelt.       

Angeklagt wurde Peike S, der aus der Amsterdamer Hausbesetzerszene stammt, weil er bei der berüchtigten „Welcome-to-Hell“-Demo während des G20-Gipfels zwei leere Flaschen auf Polizisten geschmissen hatte. Die Wurfgeschosse verfehlten ihr Ziel. Keiner der Beamten wurde verletzt. „Dennoch wurde der Angeklagte wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.“ schreibt die Hamburger Morgenpost.

„Das harte Urteil von Richter Johann Krieten wurde damals bundesweit diskutiert – auch, weil Peike S. keine Vorstrafen hatte. Seine Anwälte hatten das Urteil eine „subjektive Generalabrechnung mit den G20 Protesten“ genannt. „schreibt die Hamburger Morgenpost weiter. Ganz von der Hand zu weisen sind die Argumente des Anwaltes nicht. Sie zeigen viel mehr die Ohnmacht des Rechtsstaates mit organisierter fast militärisch strukturierter linker Gewalt, die während des G20 Gipfels eine Schneise der Verwüstung hinterlassen hat. Statt einen kleinen Sündenbock herauszugreifen, hätten die Rädelsführer der Krawalle vor Gericht gestellt werden müssen. Doch dies hätte die Stadt Hamburg, die ihre eigenen Terrorzellen und ihre Strippenzieher zum geschützten Biotop ausgebaut hat, niemals zugelassen. Das Urteil stand daher von Anfang an unter dem Leitsatz: „Die Kleinen henkt man die Großen lässt man laufen“.  Diese Stimmung hat sich auch die linke Szene zunutze gemacht, und den Berufungsprozess immer wieder zu stören.

Wenigstens bekommt Peike S. für seine Untersuchungshaft keine Haftentschädigung, beteuert eine Gerichtssprecher, „denn verurteilt wurde er ja trotzdem“. Summa summarum ist das Urteil ein weiteres Signal, dass gut organisierte im Untergrund vorbereitete linke Gewalt im Gegensatz zu rechter Gewalt, so gut wie nie aufgedeckt und am Ende bestraft wird. Am wenigsten in Ländern, wo die Aktivisten über einen verlängerten Arm in den Parlamenten verfügen.  (KL)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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