Donnerstag, Mai 2, 2024
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Willkür: Zahl der Strafverfahren gegen russische Unternehmen steigt trotz Kreml-Reforminitiative

Die russische Regierung hat eine Reform des Strafrechts angekündigt, um Unternehmer vor übermäßiger Strafverfolgung zu schützen. Trotz der Initiative beklagt der Ombudsmann des Präsidenten, Boris Titow, den Anstieg von Verfahren gegen Unternehmer 2019 um rund 40 Prozent. Die Mehrheit der Verfahren erfolge aus nicht nachvollziehbaren Gründen.

Aus Dokumenten des Untersuchungsausschusses des Innenministeriums und des Inlandsgeheimdienstes FSB gehe hervor, dass Strafverfahren gegen Unternehmer um konkret 37 Prozent auf 317.627 Fälle gestiegen seien, meldet der OWC-Verlag für Außenwirtschaft.

Im russischen Strafrecht werden Betrug, Unterschlagung und Sachbeschädigung als Straftaten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verstanden.

Der Ombudsmann des Präsidenten, Boris Titow habe hervorgehoben, dass 80 Prozent der registrierten Wirtschaftsstraftaten auf Grundlage von Artikel 159.6 Strafgesetzbuch eingeleitet wurden. Dieser Artikel besagt, dass jede Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen als Betrug eingestuft werden könne.

Einfallstor für Willkür – Reforminitiative

Ausgerechnet dieser Artikel 159 sollte Kern der angekündigten Änderungen des Unternehmensstrafrechts sein, denn so erlaube er Behörden eine willkürliche Strafverfolgung.

Zwar sei die relative Zahl der zu Gericht gebrachten Fälle von 28,9 Prozent auf 21 Prozent gesunken, so Titow weiter, doch habe es in absoluten Zahlen einen Anstieg von 66.336 auf 68.828 Fälle gegeben. Dieser Anstieg beruhe vor allem auf dem starken Zuwachs registrierter Klagen in der verarbeitenden Industrie. Die registrierten Wirtschaftsstraftaten auf Grundlage des in Rede stehenden Artikels hätten so um 62,2 Prozent zugenommen.

Strafverfolgung: Klima der Liberalisierung

Das Klima bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten in Russland soll sich laut der Aussage des Ombudsmannes verbessert habe. Es fände eine Liberalisierung der Strafgesetzgebung auf Initiative des Obersten Gerichtshofes statt, welche es Gerichten bereits ermöglichte habe, in einigen Fällen auch mildere Strafen zu verhängen und sogar zu Freisprüchen zu kommen, heißt es weiter. Diese Entwicklung sei insbesondere auf eine stärkere Einbindung von Geschworenen in Gerichtsentscheidungen zurückzuführen. Auch fänden weniger Strafverfolgungen bei Steuervergehen statt.

Mehrheit der Strafverfahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen eingeleitet

Allerdings zeige die Tatsache, dass weniger als 45 Prozent der Klagen überhaupt vor Gericht landeten, dass die Mehrheit der Fälle aus kaum nachvollziehbaren Gründen eingeleitet wurde.

ba

Quelle!:

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