Montag, April 29, 2024
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Witz-Weisung für Berliner Polizei schützt Linksradikale

Berlin – Erneuter Wirbel um die Berliner Polizei: Eine Weisung der Polizeipräsidentin Barbara Slowik unterminiert die ohnehin eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Staatsmacht im Kampf gegen Linksextreme.

Statt ihren Beamten den Rücken zu stärken, sie mit robusten Vollmachten bei der Wahrnehmung ihrer polizeilichen Aufgaben und vor allem bei ihrer Selbstverteidigung auszustatten, hat die oberste Polizistin der Bundeshauptstadt eine Weisung an das LKA und die sieben Einzeldirektionen der Berliner Polizei herausgegeben, die die Polizeiarbeit im Einsatz effektiv massiv behindern dürfte. Wörtlich heißt es darin: „Grundsätzlich ist vor dem gewaltsamen Eindringen in ein linkes Szeneobjekt der Sachverhalt zunächst der Behördenleitung zur Bewertung und Entscheidung auf dem Dienstweg vorzutragen“. Im Klartext: Selbst wenn Linksextremisten gewalttätig werden (wie bei diversen Polizeieinsätzen gerade im Brennpunkt Rigaer Straße in der Vergangenheit immer wieder geschehen), dürfen die Beamten keine Gegenwehr oder Vollzugsmaßnahmen ergreifen. Stattdessen müssen sie sich zuerst „auf dem Dienstweg“ die Erlaubnis holen… und wie „schnell“ dieser Dienstweg in Deutschland funktioniert, ist beinahe sprichwörtlich.

Die Weisung gilt auch für Fälle von Gefahr in Verzug – wie etwa für Flaschen- und Steinwürfe auf Einsatzfahrzeuge, Farbbeutelattacken von Dächern aus oder Beleidigungen und Drohungen gegen Polizisten. Ausnahmen gewährt Sowik allenfalls bei „Eilbedürftigkeit“, etwa im Falle einer „Gefahr für Leib und Leben“. So stellt sich Berlins Obrigkeit also polizeiliches Handeln vor: Sich bewerfen, verprügeln, demütigen lassen – aber vor jeder Gegenwehr erstmal die Erlaubnis einholen. Die Weisung bedeutet in ihren praktischen Auswirkungen nur eines: „Wehrkraftzersetzung“ – auf die Polizeiebene übertragen. So fällt die polizeiliche Führung in Berlin den eigenen Leuten in den Rücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GewPol) und die Opposition im Berliner Senat laufen gegen Slowiks Anordnung Sturm. FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe erklärte gegenüber der B.Z.: „Einmal mehr kapituliert der Senat vor Linksextremisten und räumt diesen gegenüber anderen Verbrechern Sonderrechte zur gemütlichen Flucht ein“. Und Stephan Kelm, Berlins Landes-Vize der GewPol, wird wie folgt zitiert: „Es ist unerträglich, an welchen Punkt wir bereits gekommen sind und wie politisch in dieser Stadt vor dem Thema Linksextremismus gekuscht wird.“ In der Tat wäre der öffentliche Aufschrei kaum vorstellbar, hätte die Polizeipräsidentin eine solche Weisung im Vorgehen gegen rechte Einrichtungen und Straftäter herausgegeben. Kelm meint weiter: „Unsere Kollegen sind nicht lebensmüde und stürmen in die Rigaer 94 oder die Köpi, weil dort jemand Konfetti herunterwirft. Aber wenn schwerste Straftaten begangen werden, blockiert dieser Freifahrtsschein für Linksradikale im Zweifelsfall Kriminalitätsbekämpfung und lebensrettende Maßnahmen durch Menschen, deren Leben wie zuletzt an Pfingsten durch Stein- und Flaschenwürfe gefährdet wird.“ Und zu der praktischen Undurchführbarkeit einer fallbezogenen Genehmigungseinholung sagt Kelm: „Wir alle wissen, dass die geforderten Amtswege Stunden oder gar Tage dauern können.“

Unklar blieb zudem, was Slowik unter „linke Szeneobjekte“ versteht. Darunter lassen sich besetzte Häuser, linksradikale Kulturzentren oder autonome Schaltzentralen allesamt zusammenfassen, die von dieser Eigenhemmungsmaßnahme der Staatsgewalt gleichermaßen profitieren – und sich ins Fäustchen lachen dürften. Die wohlwollend-sympathisierende Grundtendenz pro Antifa und staatsfeindlich eingestellten Subkulturen trieft bei Slowiks Weisung aus jeder Pore. Sie trifft damit anscheinend genau den Nerv von Innensenator Andreas Geisel (SPD), der die hochumstrittene Polizeipräsidentin im April letzten Jahres ohne vorherige Debatte, sozusagen par ordre du mufti, ins Amt gehievt hatte. Die früher im Rang einer Ministerialrätin im Bundesinnenministerium  tätige Slowik hatte sich anscheinend vor allem in ihrer Eigenschaft als ausgewiesene Expertin für „Deradikalisierung“ für das Amt empfohlen.

Die Polizeibehörde selbst wehrt sich gegen die Kritik und behauptet, tatsächlich würde Slowiks Weisung Rechts- und Handlungsunsicherheiten beseitigen und für die Beamten die Dinge leichter machen: Schon seit 2015 habe nämlich ein „Entscheidungsvorbehalt“ vor jedem Vorgehen gegen „Objekte der linken Szene“ bereits bestanden; damals sogar seitens der Direktionsebene. Slowiks Weisung sei nun ein echter Fortschritt, weil er die „Entscheidungswege verkürzt“, so Polizei-Pressesprecher Thilo Cablitz. Künftig sei nämlich nur noch die Zustimmung der „Abschnittsleitung“ nötig. Hierbei wird jedoch unterschlagen, dass die bisherige Praxis eben nicht vorsah, bei jeder einzelnen Polizeimaßnahme gleich die Direktion um Erlaubnis gefragt wurde – sondern eben nur bei größeren und geplanten Einsätzen. Die neue Regelung jedoch verpflichtet Polizisten, bei jeder Fallentscheidung und im akuten Einsatz die höhere Instanz anzurufen. Wie da noch effektiv polizeilich durchgegriffen werden soll, ist schleierhaft. Im übrigen stellt sich die Frage, wieso die Regelung nicht ganz abgeschafft wurde. Anscheinend traut die Polizeipräsidentinnen den vor Ort eingesetzten Beamten nicht zu, fallangemessene Einzelentscheidungen zu treffen.

Slowik hatte in den erst 14 Monaten ihrer bisherigen Amtsausübung als Chefin von Deutschlands größer Polizeibehörde schon einige handfeste Ärgernisse zu verantworten. Im letzten August geriet das Berliner LKA unter Beschuss, als die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen drei Beamte wegen Verdachts auf Totschlag durch Unterlassen eingeleitet hatte (unter anderem der Tagesspiegel berichtete darüber). Bis heute hält sich hartnäckig die Vermutung, dass die Ermittler sehenden Auges einen Mord im Rockermilieu geschehen ließen. In der öffentlichen Verteidigung ihrer Dienstuntergebenen machte Slowik überhaupt keine gute Figur. Auch die von ihr im Hauruckverfahren auf den Weg gebrachte Strukturreform der Berliner Polizei sorgte vor zwei Monaten für Unmut unter zahlreichen Abgeordneten und für polizeiinterne Konflikte, die sich von Slowik nicht informiert oder gar übergangen fühlten.

Der neuerliche Skandal um ihre Weisung legt den Schluss nahe, dass es sich auch bei Slowik wieder um eine glatte Fehlbesetzung handelt. Damit ist sie im politischen Führungspersonal des rot-rot-grünen Landes bekanntlich keine Ausnahme. Sie setzt jedoch konsequent eine politische Grundlinie durch, die in Berlin seit vielen Jahren erkennbar ist: Die Staatsgewalt soll anscheinend von innen heraus geschwächt werden, koste es, was es wolle. (DM)

@jouwatch

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