Sonntag, April 28, 2024
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Zwei der Amberger-Prügelmigranten waren abgelehnte Asylbewerber

Bayern/Amberg – Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gibt Auskunft über die Amberger-Prügelimmigranten und offenbart den maroden Zustand unseres Staates: Zwei der vier Täter waren abgelehnte Asylbewerber. Ein weiterer Mittäter soll minderjährig sein. Das Bundesamt für Migration hat ein Abschiebeverbot erteilt. Der CSU-Politiker verspricht wieder einmal, endlich seinen Job zu machen und das zu tun, wofür er vom Steuerzahler Monat für Monat alimentiert wird.  

„Auf das Schärfste“verurteile man die Amberger Prügelattacken vom letzten Wochenende durch vier Immigranten, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch mit. Neben einer harten Bestrafung durch die zuständigen Gerichte brauche es klare Konsequenzen auch für den Aufenthalt der vier Täter in Deutschland, heißt es weiter aus politisch verantwortlichem Mund.

Aktuell jedoch sei die Abschiebung aber noch in keinem der Fälle rechtlich möglich. Jedoch setze man „alle Hebel in Bewegung, um das zu ändern“, so die Beteuerung Herrmanns, der die Frage unbeantwortet ließ, warum genau das nicht längst schon geschehen ist.

Im Einzelnen teilte Herrmann zu den vier beschuldigten Schutzsuchenden laut dem Wochenblatt mit:

Beim ersten Täter handelt es sich um einen seit 30. Dezember 2018 volljährigen Iraner, der nach Ablehnung seines Asylantrags seit Februar 2018 ausreisepflichtig ist. Seine Ausweisung scheiterte an fehlenden Papieren.

Herrmanns Aktionismus zu Täter eins: „„Wir brauchen an dieser Stelle den Bund, der noch stärkeren Druck auf den Iran ausüben muss, bei der Passbeschaffung mitzuwirken. Das Hindernis der fehlenden Passpapiere muss so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt werden“.

Bei einem zweiten Täter handelt es sich um einen angeblich noch minderjährigen Afghanen, bei dem das BAMF ein Abschiebungsverbot erteilt hat.

Herrmanns Aktionismus zum Täter zwei: „Wir haben das BAMF heute gebeten, das festgestellte Abschiebungsverbot wegen der abscheulichen Tat nach Möglichkeit zu widerrufen. Kommt das BAMF dem nach, können die bayerischen Ausländerbehörden den Täter nach Afghanistan abschieben, sobald er volljährig ist.“

Der dritte Täter ist ein volljähriger Afghane, dessen Asylantrag ebenfalls vom BAMF abgelehnt wurde und zwar bereit im Mai 2017. Die Ablehnung wurde im August 2018 durch das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt. Über den Berufungsantrag in Zweiter Instanz habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  noch nicht entschieden. Wegen des damit noch laufenden Asylverfahrens ist die Abschiebung derzeit somit rechtlich nicht möglich. Der Prügel-Afghane macht derzeit eine Ausbildung zum Koch und kann somit Dank des 2016 von der Bundesregierung beschlossenen Integrationsgesetzes hoffen, damit seiner Abschiebung doppelt entgegenzuwirken.

Herrmanns Aktionismus zu Täter drei besteht darin, dem Afghanen schnellstmöglich die Ausbildungserlaubnis zu entziehen. Der Täter solle nicht von der sogenannten „3+2-Regel“ profitieren, die ihm einen Aufenthalt für die Zeit der Ausbildung und darüber hinaus sichern würde. Man habe das BAMF heute gebeten, als am Gerichtsprozess beteiligte Partei auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken. „Hat die Ablehnung auch in der zweiten Gerichtsinstanz Bestand, werden wir alles daran setzen, den Betreffenden schleunigst abzuschieben“, so Herrmanns populistisches Versprechen.

Der vierte Täter ist ein ebenfalls volljähriger Afghane, der sich aktuell noch im laufenden Asylverfahren befindet. Deshalb sei seine Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich.

Herrmanns Aktionismus zu Täter vier: Auch in diesem Fall habe man das BAMF gebeten, möglichst rasch Klarheit zu schaffen, ob dem Betreffenden ein Bleiberecht zugesprochen werden muss. „Wir haben dem Bundesamt alles mitgeteilt, was einer Beschleunigung des Verfahrens nutzen kann. Bis dahin hat auch unsere beim Landesamt für Asyl und Rückführungen angesiedelte Taskforce, die auf solche Fälle spezialisiert ist, den Betreffenden und seine Mittäter genau im Blick behalten.“ (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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