Oldenburg – Der Fall bleibt rätselhaft und wirft viele Fragen auf. Ursprünglich sind die Richter der Schwurgerichtskammer in Oldenburg von einem „Ehrenmord“ ausgegangen, als ein Flüchtling aus dem Südsudan (25) einen Mann aus Eritrea (28) mit einem Messer erstach und anschließend skalpierte. Im endgültigen Urteilsspruch geht das Gericht von Notwehr aus, da der Eritreer den Südsudanesen zuvor mit einer Eisenstange attackiert haben soll. Nach dem bereits fast tödlichen Messerstich habe der Afrikaner sein Opfer jedoch noch skalpiert. Dafür muss der Täter jetzt zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Nach der Vorgeschichte ist die milde Strafe nachvollziehbar und verständlich.
Auffällig ist, dass fast alle Berichte über die Tat, vor allem ihre spannende Vorgeschichte, aus dem Netz verschwunden sind oder so gut wie nie welche geschrieben wurden. Einzige Quelle ist NWZ-online, die als lokales Medium fast schon von Amts wegen über den Fall berichten muss. Im ersten Bericht der Zeitung gibt der Täter aus dem Südsudan an, dass er 600 Euro für seine Familie im Südsudan gespart hatte, dass er immer bei sich trug. Dieses Geld, sowie ein Handy habe ihm der Mann aus Eritrea abgenommen, ihn geschlagen, seine Familie beleidigt und ihn als „Sklave“ beschimpft. Den Ausdruck „Sklave“ oder „Nigger“ benutzen in Afrika sehr oft muslimische, meist hamitische Schwarze (zum Beispiel die Tuareg) abfällig für die innerafrikanische Bevölkerung, die in der Regel einer animistischen, christlichen oder synkretistischen Religion angehört. Im Südsudan glauben 98 Prozent an diese Religionen. Damit ist ziemlich wahrscheinlich, dass der Täter kein Muslim, sondern möglicherweise sogar ein Christ war. Einer der wenigen, die es gewagt haben, sich einem Aggressor in den Weg zu stellen. Bei dem Versuch, das geraubte Geld zurückzufordern, soll es zur tödlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Über den weiteren Verlauf berichtet die NWZ:
„Der 25-Jährige wollte nach eigener Aussage seine Sachen zurück. Deswegen hatte er einen Tag nach dem Raub den Mann aus Eritrea aufgesucht, um diesen zur Rede zu stellen. Sofort sei er mit einer Eisenstange angegriffen und geschlagen worden. Der Angreifer habe auch ein Messer gezückt. Das habe er aber dem Angreifer entreißen können.“
Entgegen dem sonst üblichen Islambonus zeigten sich die Oldenburger Richter in diesem einzigartigen Fall von Notwehr verständnisvoll: „Der ursprünglich angeklagte Mord war nach Überzeugung der Kammer durch Notwehr gedeckt.“ Mehr noch: „Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann war davon überzeugt, dass die Aggressionen im Vorfeld der Tat in erster Linie von dem später Verstorbenen ausgegangen waren.“
Das Gericht bewertete daher nur die „Skalpierung“ des außer Gefecht gesetzten Aggressors, der vorher zur Eisenstange gegriffen und wahrscheinlich den „Sklaven“ getötet hätte als „Straftat“. „Die Kammer ging bei der Skalpierung des Opfers von einer Bestrafungsaktion aus.“, zitiert die NWZ den Richterspruch. Natürlich kommt das gleichgeschaltete Medium nicht umhin, für den Mann aus Eritrea eine Lanze zu brechen. „Seit knapp einem Jahr war das Opfer als Flüchtling anerkannt. Er besuchte Deutschkurse und war bestens integriert.“ Im ersten Bericht ist vom Umzug in eine städtische Wohnung die Rede.
Bleibt zum Schluss noch eine Frage, nämlich die Gretchenfrage: Warum ging der Mann aus dem Südsudan nach dem Raub nicht zur Polizei? Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Warum soll ein mutmaßlich christlicher Migrant in einem von atheistischen, christenfeindlichen Eliten beherrschten Land, in dem christliche Flüchtlinge wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden und von Abschiebung bedroht sind, einen „gut integrierten“ Muslim anzeigen? (KL)
@jouwatch



