Freitag, April 26, 2024
StartGesellschaftEntschädigungen bei Zugverspätungen und Flugausfällen bald ohne Antrag?

Entschädigungen bei Zugverspätungen und Flugausfällen bald ohne Antrag?

Ihr Ärger über die immer häufigeren Verspätungen bei Bahn und Flug könnte bald vergoldet werden. Der Bundesrat entscheidet kommende Woche über direkte Entschädigungen ohne Antragsstellung von bis zu 600 Euros. Damit es gar nicht erst zu Verspätungen kommt, will die Deutsche Bahn mehr investieren – mit Geld vom Steuerzahler.

Zu verdanken ist dieser Vorstoß dem saarländischen Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD). Dessen Ziel ist es laut einem Bericht der BILD: „notfalls durch gesetzliche Maßnahmen ein antragsloses und automatisiertes Entschädigungsverfahren verpflichtend zu machen“. So hat das Saarland einen entsprechenden Vorschlag beim Bundesrat eingereicht, über den kommende Woche beraten werden soll. Darin heißt es:

„Wie und wo der Verbraucher seine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung geltend machen kann, ist noch immer zu oft mit unangemessenem Verwaltungs- und Rechercheaufwand verbunden.“

So sollen Deutsche Bahn oder Fluggesellschaften bei Verspätungen die Kunden in Zukunft direkt und ohne einen umständlichen Antrag entschädigen. Andere Bundesländer hätten, laut BILD bereits Unterstützung für den saarländischen Vorstoß signalisiert.

Die Bahn setzt erst einmal darauf, Verspätungen und damit mögliche Entschädigungen zu vermeiden – auf Kosten der Steuerzahler. In einem aktuellen Antrag fordert die Bahn bis 2022 vom Bund 4,9 Milliarden Euro, um Maßnahmen umzusetzen, die die Pünktlichkeit der Züge verbessern sollen. In diesem Jahr haben Verspätungen bei der Bahn neue Rekordwerte erreicht. Allein im Oktober waren nur 71,8 Prozent der ICs, ECs und ICEs der Bahn pünktlich.

Bei Flugreisen ist die Lage noch verheerender. So gab es im ersten Halbjahr diesen Jahres 70 Prozent mehr Flugausfälle als 2017. Nicht nur bei der Streichung eines Fluges, sondern bereits bei Verspätungen von mehr als drei Stunden können Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 600 Euro fordern. Wenn der Bundesrat nun den saarländischen Vorstoß absegnet, könnten solche Entschädigungen in Zukunft schneller und unbürokratischer zum Kunden gelangen.

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