Freitag, April 26, 2024
StartZARONEWS PresseAgentur„Aus Mangel an Beweisen“: Mord an Daniel Hillig bleibt wohl ungesühnt

„Aus Mangel an Beweisen“: Mord an Daniel Hillig bleibt wohl ungesühnt

Chemnitz – Das Verfahren gegen einen der Hauptverdächtigen im Chemnitzer Mordfall Hillig ist nun endgültig eingestellt worden. In Sachsen wird der Rechtsstaat immer mehr schwedischen Verhältnissen angepasst. Und das heißt im Klartext: Im Zweifelsfall für importierte Gewalttäter. Nun bekommt der Iraker, der unter dringenden Tatverdacht nach der Messerattacke verhaftet wurde, sogar Haftentschädigung zugebilligt.

Sie gingen im August 2018 zu dritt los und mischten in Chemnitz ein Volksfest auf, lynchten den 35jährigen kubanisch stämmigen Daniel Hillig mit mehreren Messerstichen und verletzten zwei weitere zu Hilfe eilende Besucher schwer. Der bislang als Haupttäter geltende Yousif Ibrahim Abdullah, wird nun „mangelns Beweisen“ sprich nach „Widerufen von Zeugenaussagen“ bald auf freien Fuß gesetzt werden. Übrig bleibt der zweite Täter Allaa Sheikhi. Der dritte Verdächtigen Fahrhad R. konnte dank der Unfähigkeit der sächsischen Polizei entkommen.

Bereits im September waren Medienberichten zu folge möglicherweise durch die aufgehetzte Stimmungsmache gegen die Demonstranten der AfD und pro Chemnitz forcierte Zweifel an einer Tatbeteiligung des Irakers aufgekommen. Nun heißt es in einem Bericht des Wochenendspiegel:

„Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den irakischen Staatsangehörigen Yousif I.A. wegen gemeinschaftlichen Totschlags, versuchten gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eingestellt. Zwar stehe zweifelsfrei fest, dass der Betroffene zur Tatzeit am Tatort war und nach der Auseinandersetzung gemeinsam mit dem Angeschuldigten Alaa S. und dem noch flüchtigen beschuldigten Farhad R. die Flucht ergriffen hatte.“

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, habe sich jedoch nicht bestätigt, dass der Beschuldigte an der Auseinandersetzung beteiligt war, die zum Tod des Daniel H. geführt hatte.

Auch bei der weiteren Auseinandersetzung „bei der ein weiterer Geschädigter durch einen Messerstich verletzt wurde, habe sich nach Abschluss der durchgeführten Ermittlungen nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit bestätig“, so die Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Wurden Zeugen so lange verhört, bis sie schwiegen?  

Weiter heißt es in diesen skandalösen Bericht: Zwei unmittelbare Tatzeugen, die den Tatverdächtigen bei ihren ersten Vernehmungen als tödlichen  Messerstecher erkannten, hätten  diese Angaben im Laufe der mehrmaligen Vernehmungen nicht mehr aufrechterhalten. “Eine Tatbeteiligung ist daher weder anhand der objektiven Spurenuntersuchungen noch aufgrund von Zeugenaussagen nachzuweisen”, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Der bislang Tatverdächtige, der sich vom 26.8.2018 bis 18.9.2018 in Untersuchungshaft befunden hatte, kann nun binnen eines Monats beim Amtsgericht Chemnitz einen Antrag auf Entschädigung wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahme stellen. (KL)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »