Freitag, April 26, 2024
StartPolitikEuropa„Bedürftige“ Muslima darf 61 000 Euro behalten

„Bedürftige“ Muslima darf 61 000 Euro behalten

Niedersachsen/Garbsen – Die 53-jährige türkischstämmige Angeklagte stand wegen Sozialbetrugs vor Gericht. Die rund 61.000 Euro, die die Hartz-IV-Empfängerin in ihrer Wohnung gebunkert hatte und die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden, musste ihr die Staatsanwaltschaft nun wieder aushändigen.

2016 durchsuchte die Polizei bei der 53-jährigen in Garbsen lebenden Muslima die Wohnung, weil gegen einen der Söhne wegen eines Drogendelikts ermittelt wurde. Zwei weitere Söhne warten auf ihren Prozess wegen Zuhälterei. Bei der Hausdurchsuchung  stellten die Beamten 61.300 Euro sicher und beschlagnahmten diese. Die geschiedene Dame und vielfache Mutter bezieht seit 2015 Hartz-IV-Leistungen und stand am Montag wegen Sozialbetruges vor Gericht.

Jedoch stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 ein, berichtet die Bildzeitung.  „Den Betrag konnte die Angeklagte nicht durch Leistungsmissbrauch erwirtschaften. Sie hätte ihn aber dem Jobcenter melden müssen“, so der Richter.

Das Geld, dass seit zwei Jahren bei der Staatsanwalt lagerte und weder vom Ex-Mann noch den sauberen Söhne beansprucht wurde – musste nun wieder der Hatz-IV-Empfängerin ausgehändigt werden. Ihr Rechtsanwalt machte geltend, dass die Angeklagte das Geld für ihren Ex-Mann aufbewahren würde. Das Geld stamme angeblich aus Mieteinnahmen aus der Türkei, wo der Ex-Mann der Türkin ein Immobiliengeschäft betreibe. (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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