Mittwoch, Mai 1, 2024
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Bundeswehr: Hilfe für islamistische Terrorkämpfer bei „Giftgasangriff“?

Bundeskanzlerin Merkel und Verteidigungsministerin von der Leyen prüfen eine Kehrtwende in der Syrien-Politik. Bis jetzt war Zurückhaltung angesagt. Nun denkt man in Berlin offenbar darüber nach, zusammen mit Amerikanern, Briten und Franzosen in den Kampf um die IS-Hochburg Idlib einzugreifen und Vergeltungsangriffe auf wichtige militärische Ziele der Assad-Regierung zu fliegen.

Bei der letzten Attacke der Allianz im April nach einem bis heute nicht aufgeklärten Giftgasangriff, hatte Kanzlerin Merkel laut Bild-Zeitung noch jede Beteiligung Deutschlands an Militäraktionen und Vergeltungsschlägen gegen die Assad-Regierung abgelehnt. Nun wird im Ministerium eine Kehrtwende nicht ausgeschlossen.

Laut einem Bericht des Tagesspiegels haben sich in der umkämpften Stadt Idlib etwa 10 000 Kämpfer der HTS-Miliz verschanzt, die früher der Al-Nusra-Front angehörten. Die von Russland und Syrien als Terrororganisation eingestufte Miliz, ein Ableger von Al-Qaida, ist dschihadistisch und salafistisch orientiert und wird vom Nato-Partner Türkei unterstützt.

Und wenn es darum geht, sich auf die Seite der Islamisten zu stellen, ist die CDU auch sonst gerne vorne mit dabei:

Der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen steht einer Beteiligung der Bundeswehr an Vergeltungsaktionen nach einem möglichen Chemiewaffeneinsatz der syrischen Regierungstruppen aufgeschlossen gegenüber. „Es ist richtig, wenn die Bundesregierung mit den Verbündeten Deutschlands eine militärische Abschreckung und militärische Verhinderung von Giftgaseinsätzen durch das Assad Regime prüft“, sagte Röttgen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben). „Deutschland sollte zusammen mit den USA, Großbritannien und Frankreich hierzu auch grundsätzlich willens sein“, so Röttgen.

Zu den rechtlichen Voraussetzungen eines solchen Einsatzes sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages: „Ein solcher Einsatz wäre völkerrechtlich zulässig, wenn und weil er zum Schutz gegen massenhafte Kriegsverbrechen der syrischen Staatsgewalt gegen die eigene Bevölkerung notwendig und strikt hierauf begrenzt wäre.“ Grundsätzlich sei für einen solchen Einsatz die vorherige Zustimmung des Bundestags „nötig und möglich“, sagte Röttgen. „In gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen reicht die nachträgliche Zustimmung“, ergänzte der CDU-Politiker.

Zudem müssten Einsätze der Bundeswehr über syrischem Gebiet gegenüber Russland, das Kriegspartei an der Seite Assads sei, klar kommuniziert werden, forderte Röttgen.

(K.L)

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